Kein FAHRVERBOT trotz zweimaliger Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h in einem Jahr!

Autounfall Verkehrsunfall
02.05.20084091 Mal gelesen

Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h auffällig wird, dem droht allein deshalb ein Fahrverbot - das so genannte Regelfahrverbot.
Das Gesetz vermutet in solchen Fällen eine beharrliche Pflichtverletzung (§ 25 Abs. 1 Satz 1 StVG).

Gleichwohl kann die Regel-Vermutung im EINZELFALL widerlegt werden.
Hier ist anwaltliche Beratung erforderlich, weil nur der Anwalt Ihren Fall aus der Masse der Fälle herausheben kann und ihn zum Einzelfall macht.

Insofern steht dem Gericht bei der Einzelfallbewertung ein Ermessensspielraum zur Verfügung, wonach auch bei Vorliegen der Ahndungsvoraussetzungen des Regelfahrverbotes von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann.
Die amtsgerichtliche Entscheidung kann dann vom Rechtsbeschwerdegericht auch nur noch auf Ermessensfehler hin überprüft werden; eine Entscheidung, ob ein Fahrverbot hätte verhängt werden müssen, kann das Rechtsbeschwerde selbst daher nicht mehr treffen (OLG Bamberg, Beschl.v. 12.12.2007, 2 Ss Owi 1691/07).
 

Die Rechtsanwälte Stüwe & Kirchmann, Goethestraße 11, 42489 Wülfrath, Tel. 02058 . 17 99 214, Fax 02058 . 17 99 215, beraten Sie gerne. Sie erreichen uns auch über

www.RAStuewe.de oder www.Email-Rechtsrat.de.