KapMuG-Musterverfahren gegen die COREALCREDIT BANK AG: Klägerseite obsiegt vor dem OLG Frankfurt

KapMuG-Musterverfahren gegen die COREALCREDIT BANK AG: Klägerseite obsiegt vor dem OLG Frankfurt
15.12.2014609 Mal gelesen
OLG Frankfurt ebnet den Weg für Schadensersatz wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen im Jahr 2004 im Zusammenhang mit Existenz gefährdenden Derivategeschäften der Bank.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Musterentscheid vom 20. August 2014, 23 Kap 1/08, rund acht Jahre nach der ersten Klageeinreichung, den Weg geebnet für Schadensersatz gegen die COREALCREDIT BANK AG, die frühere Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden AG (AHBR). Gegen diese hatten die Kanzleien TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) sowie Nieding Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft (Nieding Barth) im Rahmen eines Joint Ventures ab dem Jahr 2006 eine Vielzahl von Klagen eingereicht. Zur Klärung der zentralen Sach- und Rechtsfragen dieses Falles hatten die beiden Kanzleien die Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) durchgesetzt. Zentraler Gegenstand des Musterverfahrens ist die Frage, ob die Musterbeklagte, die COREALCREDIT BANK AG, es im Jahr 2004 rechtswidrig unterlassen hat, die Öffentlichkeit per Ad-hoc-Mitteilungen darüber zu informieren, dass sie beschlossen hatte, ihren Altvorstand wegen des Abschlusses existenziell gefährdender Derivatgeschäfte zu verklagen und dies dann auch tat.

"Das Oberlandesgericht Frankfurt ist zentralen Feststellungsanträgen der von uns vertretenen Musterklägerin gefolgt und hat sämtliche Feststellungsanträge der Musterbeklagten abgewiesen", erklärt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Peter Gundermann und Geschäftsführer von TILP. "Das OLG hat nunmehr den Weg freigemacht für Schadensersatz. Darüber hinaus enthält der Musterentscheid wegweisende Feststellungen zu Rechtsfragen des Ad-hoc-Rechtes", so Gundermann weiter.

Die Musterklägerin ist ein Unternehmen, welches im Juni und Juli 2005 börsengehandelte Genussscheine der damaligen AHBR erworben hatte und dabei einen Verlust von über 2 Mio. Euro erlitt. Das OLG hat im wesentlichen folgende Feststellungen zugunsten der Klägerseite getroffen:

  1. Die Musterbeklagte hätte den Beschluss ihres Aufsichtsrates zur Erhebung einer Schadensersatzklage gegen den Altvorstand vom 18. August 2004 sowie den Umstand, dass sie vor dem 31.12.2004 dementsprechend Klage gegen den Altvorstand eingereicht hat, per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichen müssen.
  2. Dementsprechende Ad-hoc-Mitteilungen hat die Musterbeklagte pflichtwidrig unterlassen.
  3. Die Musterbeklagte war nicht von der Pflicht zur Veröffentlichung dieser Ad-hoc-Mitteilungen befreit.

"Der jetzige Musterentscheid stellt einen wichtigen Erfolg unserer Anwaltskooperation dar, wenngleich wir die lange Verfahrensdauer von rund acht Jahren deutlich kritisieren", betont Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Vorstand von Nieding Barth. "Die Höhe der Schadenersatzansprüche, denen sich die COREALCREDIT BANK AG nunmehr ausgesetzt sieht, können wir derzeit nicht beziffern. Wir gehen jedoch davon aus, dass es nicht nur um die Ansprüche der Kläger der Frankfurter Verfahren geht, sondern dass die COREALCREDIT BANK AG seinerzeit mit institutionellen Häusern, welche ihre Finanzinstrumente, namentlich die börsengehandelten Pfandbriefe und Genussscheine, erworben hatten, im Hinblick auf das von unserer Anwaltskooperation betriebene Musterverfahren verjährungshemmende Abreden getroffen hat", erläutert Nieding weiter.

Der Musterentscheid ist noch nicht rechtskräftig, er kann binnen einer Monatsfrist nach Zustellung mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden.

 

Mehr Informationen: http://www.tilp.de/kapmug-verfahren

 

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TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Peter A. Gundermann | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte

 

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP") ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich seit 1994 konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren und Anlegern engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP durchgängig zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Der Nomos Verlag nennt TILP im Handbuch Kanzleien in Deutschland 2014 " 'die' führende Kapitalmarktrechtskanzlei". Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/2015 des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP seit nunmehr neun Jahren zur absoluten Spitzengruppe der führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach Publikationen von JUVE ist TILP "eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen ... die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und ... das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat", Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz". Die Kanzlei hat inzwischen über 100 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt - der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil", für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz".

TILP ist Partner der Kanzleien TILP PLLC, New York sowie TILP Litigation Lda & Comandita (ZFDM), Funchal/Madeira, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben.

TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis in sogenannten KapMuG-Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Das KapMuG wurde als spezielles Verfahrensrecht des kollektiven Rechtsschutzes im Jahr 2005 als Reaktion des Gesetzgebers auf den Frankfurter Telekom-Prozess, welcher mit Klagen von TILP aus dem Jahr 2001 begann und rund 17.000 Kläger umfasst, geschaffen. In den beiden Frankfurter Telekom-Musterverfahren zu DT2 und DT3 vertritt TILP jeweils den Musterkläger, wie auch in den beiden KapMuG-Musterverfahren gegen die CorealCredit Bank AG sowie die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Das KapMuG wurde zum November 2012 grundlegend reformiert, Andreas Tilp war einer der neun Sachverständigen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Reformgesetz. Als stellvertretender Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen AnwaltVerein DAV sowie in Stellungnahmen zur Europäischen Kommission setzt sich Herr Tilp seit Jahren auch für die Einführung einer Sammelklage auf europäischer Ebene ein.