Kanzlei Lubberger Lehment mahnt im Auftrag der lekker Energie GmbH Werbeanrufe ab

Kanzlei Lubberger Lehment mahnt im Auftrag der lekker Energie GmbH Werbeanrufe ab
06.10.2015160 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung der in Berlin ansässigen Lubberger Lehment vor, die im Auftrage der lekker Energie GmbH wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens gegen unsere Mandantin vorgeht. Unserer Mandantin wird vorgeworfen, sie habe Verbraucher ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken angerufen. Es werden Auskunfts- und Unterlassungsansprüche sowie die Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Der Abgemahnte der von Lubberger Lehment verfassten Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Unterlassungserklärung unterschreiben?

Unterschreiben Sie die von Lubberger Lehment vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen (Unterlassungs)-Vertrag auf Lebenszeit, der für Sie ausschließlich Belastungen mit sich bringt. Deshalb sollten Sie zunächst überprüfen lassen, ob die Unterlassungserklärung überhaupt geschuldet ist. Das ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.

Zahlen?

Ob Sie tatsächlich die geforderten Anwaltsgebühren zahlen müssen, hängt maßgeblich davon ab, ob die Abmahnung berechtigt ausgesprochen ist. Jedenfalls lohnt bei einer Abmahnung wegen eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes eine Überprüfung der Beträge dahingehend, ob diese der Höhe nach berechtigt sind. Wir haben kürzlich eine Entscheidung vor dem OLG Düsseldorf erstritten, in dem er erstinstanzlich vom LG Düsseldorf festgesetzte Streitwert in Höhe von 15.000,00 EUR drastisch gemindert und nach dem mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Internet neu eingeführten § 51 Abs. 3 Satz 2 GKG auf 700,00 EUR festgesetzt wurde. Dies sich hieraus außergerichtlich errechnenden Anwaltsgebührten würden sich gerade mal auf 124,00 EUR netto belaufen.

Jedenfalls gilt: Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Bitte beachten Sie die gesetzten Fristen. Sollten die abmahnenden Rechtsanwälte tatsächlich ihre Drohung wahr machen und nach Ablauf der gesetzten Frist vor Gericht ziehen, kann es schnell unnötig teuer werden. Das ist vermeidbar.

Was können wir für Sie tun?

?Kostenfreie Ersteinschätzung

Nutzen Sie unseren Service der garantiert kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen einer erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.

?Wir setzen uns für Ihr Recht ein

Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die wegen Filesharing abgemahnt worden sind. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte im Umgang mit der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick.

 

Haben auch Sie eine Abmahnung von Lubberger Lehment erhalten?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung von Lubberger Lehment oder einem gerichtlichen Verfahren wegen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden - wir beraten und vertreten seit Jahren Mandanten aus ganz Deutschland in diesen Angelegenheiten.

  • Wir geben eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.
  • Wir rufen Sie gerne zurück - wir rufen dann an, wenn Sie Zeit haben.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind auf Anfrage aber ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.
  • Wir geben Ihnen eine Abschätzung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.

Unsere S.O.S. Hotline 030 206436810
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