Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Lenz / Jankuhn GbR GmbH ab

Abmahnung Filesharing
04.09.2013302 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen? Hier erhalten Sie Auskunft!

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um Tonaufnahme: "Rebel Heart" des Künstlers Westbam .Bei der Rechteinhaberin handelt es sich um die Firma Lenz / Jankuhn GbR, Franklinstr. 14, 10587 Berlin.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 968 896 460 0 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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Kornmeier & Partner.