Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky mahnt ab im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf auf eBay vom 20.01.2016

Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky mahnt ab im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf auf eBay vom 20.01.2016
27.01.2016212 Mal gelesen
Eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA vom 20.0.2016 liegt uns aktuell zur Bearbeitung vor. Unserer Mandantschaft werden hierin Verstöße gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen für Heimspiele („ATGB“) vorgeworfen.

Die Gegenseite wirft unserer Mandantschaft vor, über eBay Tickets für ein Fußballspiel des 1. FC Köln zum Kauf angeboten zu haben und dabei gegen die folgenden Bestandteile der ATGB verstoßen zu haben:

- Fehlende Abbildung der ATGB

- Öffentliches Anbieten der Tickets auf eBay

Was verlangt die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird dazu aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 250,00 € zu zahlen.

Wie sollte ich reagieren?

Haben auch Sie eine solche Abmahnung der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA erhalten? Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Hilfe zur Verfügung - bundesweit! Ihre Abmahnung sollte unbedingt auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Unabhängig davon, ob die gerügten Verstöße zutreffen oder nicht, sollten Sie anwaltliche Beratung aufsuchen. So kann weiterer Schaden abgewandt werden und die Angelegenheit rechtssicher für Sie beendet werden. Wichtig ist, dass Sie eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren sollten! Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft abgeben. Diese ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere sind uns Abmahnungen, die einen etwaigen Verstoß gegen ATGB rügen, bestens bekannt. Wir konnten in der Vergangenheit bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich verteidigen. Oftmals kann hierdurch eine Kostenreduzierung erzielt werden. Weiterhin wird die Angelegenheit für Sie so rechtssicher beendet.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de