Jetzt werden auch unsere Kinder abgehört: NSA überwacht Smartphone Apps

Internet, IT und Telekommunikation
28.01.2014273 Mal gelesen
Der von dem Whistleblower Edward Snowden aufgedeckte NSA-Skandal zieht immer weitere Kreise. Die Datenschnüffler sind anscheinend zum Ausspähen von Smartphone Apps in der Lage. Dies ergibt sich aus aktuellen Berichten in den Medien. Diese Praktiken von Geheimdiensten sind nicht mit deutschem Recht vereinbar.

Laut einer aktuellen Meldung u.a. von Zeit.de sowie heise.de unter Berufung auf einen Bericht in der New York Times und dem Guardian soll der NSA - gemeinsam mit dem britischen Geheimdienst -Zugriff auf die Daten der Nutzer auf Smartphone Apps geplant haben. Betroffen sei unter anderem das Computerspiel Angry Birds-das besonders bei Kindern und Jugendlichen beliebt ist. Dabei gehe es sowohl um persönliche Daten sowie den Standort der Nutzer. Dabei sollten die Daten Dutzender Smartphone-Apps extrahiert werden. Betroffen davon seien auch Adressbücher, Freundeslisten, Telefondaten und in Fotos eingebettete Geo-Daten. Die New York Times beruft sich dabei auf neue Dokumente von Edward Snowden, die bislang nicht veröffentlicht worden sind. Allerdings stehe nicht fest, ob der Zugriff auf die Apps auch tatsächlich erfolgt ist.

Durch Überwachung von Smartphone-Apps wird deutsches Recht verletzt

Es kann liegt nahe, dass die Smartphone-Apps auch tatsächlich abgehört worden sind. Wenn u.a. der NSA tatsächlich Zugriff darauf genommen hat, so kann das nicht akzeptiert werden. Denn hierdurch würde - entgegen der Auffassung der Geheimdienste-  massiv deutsches Recht verletzt.

Durch App-Schnüffelei werden Straftatbestände werden verletzt

Dabei geht es zunächst einmal um die Verletzung von Straftatbeständen, wie das Ausspähen von Staatsgeheimnissen nach § 96 StGB sowie die geheimdienstliche Agententätigkeit nach § 99 StGB. Auch Privatleute können sich durch einen derartigen Zugriff wegen des Ausspähens von Daten § 202a StGB strafbar machen.

Allgemeines Persönlichkeitsrecht wird verletzt

In zivilrechtlicher Hinsicht kommt vor allem eine Haftung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes in Betracht. Dazu müssen allerdings konkrete Fakten vorliegen, was noch der näheren Prüfung bedarf.

Nähere Infos hierzu erhalten Sie in unserem YouTube Video, das Sie hier aufrufen können.

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