Jameda - schlechte Bewertung - Fachanwalt hilft

Jameda - schlechte Bewertung - Fachanwalt hilft
17.12.2014312 Mal gelesen
Die Anzahl der schlechten Bewertungen von Ärzten auf Jameda nimmt zu. Was können Ärzte dagegen tun?

Ärzte können rechtswidrige, schlechte Bewertungen auf Jameda unverzüglich entfernen lassen, auch wenn der oder die Täter unbekannt sind. Ein Fachanwalt für Medienrecht kann helfen.


Schlechte Jameda  Bewertungen mit Fachanwalt entfernen lassen - Hilfe für Ärzte

Wir wenden uns für die betroffenen Ärzte im Falle einer Rechtsverletzung unverzüglich an Jameda und verlangen die Löschung der rechtswidrigen, schlechten Bewertung.

Rufmord, Schmähkritik, unwahre Tatsachenbehauptung

Liegt bspw. ein Fall von Rufmord, eine sog. Schmähkritik oder eine unwahre Tatsachenbehauptung vor, dann besteht ein Anspruch des Arztes auf Entfernung bzw. Löschung der rechtswidrigen Einträge auf Jameda.

Kommt Jameda unserer Aufforderung nicht nach, wird das Portal im Auftrag des Arztes kostenpflichtig abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen. Bleibt auch dies erfolglos, kann die Entfernung der Bewertungen durch ein gerichtliches Eilverfahren -einstweilige Verfügung - oder durch eine Klage auf Unterlassung und Erstattung der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten erreciht werden.

Kosten für die Entfernung einer Bewertung

Die meisten Rechtsschutzversicherungen erteilen eine Deckungszusage, wenn es um die Entfernung und Löschung von Bewertungen und Einträgen auf Bewertungsportalen im Internet geht. Wir stellen für unsere Mandanten die entsprechenden Anfragen bei den Rechtsschutzversicherern.

unsere Erfahrung - Ihr Vorteil!

Wir können Ihnen helfen.

Siehe auch Erfahrungsberichte von Mandanten:

anwalt.de oder
Google

sowie Presse und Medien:

https://ggr-law.com/presse-medien.html

Kontaktieren Sie uns:

per E-Mail (info@ggr-law.com) oder

Fax 06131-2409522 oder

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