Jahrelange Verwendung von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen lässt Debeka Bausparkasse AG hohe Geldsummen einbüßen – zum Vorteil der Verbraucher

Jahrelange Verwendung von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen lässt Debeka Bausparkasse AG hohe Geldsummen einbüßen – zum Vorteil der Verbraucher
12.02.20161181 Mal gelesen
Mit Werdermann | von Rüden noch heute kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen der Debeka Bausparkasse vornehmen lassen und Weg zur günstigen Umschuldung einschlagen.

Jahrelange Verwendung von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen lässt Debeka Bausparkasse AG hohe Geldsummen einbüßen - zum Vorteil der Verbraucher

 

Die Debeka Bausparkasse AG verwendete ab dem Jahr 2002 in diversen Vertragsunterlagen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Das führt dazu, dass diese Verträge vom Kunden heute noch widerrufen werden können. Gemäß der noch aktuellen Rechtslage, die sehr verbraucherfreundlich ist, setzt die Widerrufsfrist für einen Vertrag nicht ein, wenn der Kunde nur fehlerhaft über den Widerruf informiert wurde. So geschehen bei der Debeka Bausparkasse AG, sodass deren Kunden gegebenenfalls alte Darlehensverträge heute noch widerrufen können.

 

Vorfälligkeitsentschädigung an die Debeka Bausparkasse AG kann umgangen werden

 

Ein später Widerruf eines Darlehensvertrags kann möglicherweise zur Ersparnis hoher Geldsummen auf Seiten des Darlehensnehmers führen. Denn bei einem Widerruf hat das Kreditinstitut keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung des Darlehensnehmers, die jedoch bei einer Kündigung in Form der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung anfiele. Der Vertrag wird nach einem Widerruf lediglich rückabgewickelt, das vorvertragliche Verhältnis von Kreditinstitut zu Kreditnehmer hergestellt. Somit besteht die Möglichkeit für den Verbraucher, sich von einem Altkredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu lösen und durch das Nutzen des "ewigen" Widerrufsrechts den Weg zu einer günstigen Umschuldung zu ebnen: der Altkredit bei der Debeka Bausparkasse AG könnte gegen einen neuen Kredit zu wesentlich besseren Konditionen eingetauscht werden, sodass neben der Vorfälligkeitsentschädigung auch alte, hohe Zinsen gespart werden.

 

Formell und inhaltlich mangelhaft: Widerrufsbelehrungen der Debeka Bausparkasse AG verstoßen gegen das gesetzliche Deutlichkeitsgebot

 

Das gesetzliche Deutlichkeitsgebot aus §355 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. schreibt vor, dass der Darlehensnehmer in Widerrufsbelehrungen unmissverständlich und vollständig unter anderem über seine Rechte, die Voraussetzungen und die Folgen des Widerrufs informiert werden muss. Das wurde im Falle der Debeka Bausparkasse AG aber mehrfach missachtet. Zunächst war die erforderliche optische Hervorhebung, beispielsweise durch eine Umrandung und eine angemessen auffallende Schriftgröße nicht gegeben. Dass das für eine dem Verbraucher angemessen deutliche und somit gesetzlich einwandfreie Widerrufsbelehrung jedoch Voraussetzung ist, hat der Bundesgerichtshof bereits 1996 geurteilt (Az. X ZR 139/94). Auch inhaltlich verstießen die von der Debeka Bausparkasse AG verwendeten Widerrufsbelehrungen gegen das Deutlichkeitsgebot: der Beginn der Widerrufsfrist war für den Verbraucher durch ungenaue Formulierungen nicht problemlos und eindeutig zu bestimmen, denn Voraussetzungen für das Einsetzen der Widerrufsfrist wurden unerwähnt gelassen. Schon durch diese Verstöße ist die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrungen der Debeka Bausparkasse AG gegeben.

 

Debeka Bausparkasse AG verliert Vertrauensschutz des Gesetzgebers durch Missachtung des Musters

 

Dass die verwendeten Widerrufsbelehrungen inhaltlich wie formell fehler-, beziehungsweise lückenhaft waren, ist der Debeka Bausparkasse AG auch voll zuzurechnen. Da die Widerrufsbelehrungen vom Muster des Gesetzgebers abwichen, bestand keine Schutzwirkung mehr - die Debeka Bausparkasse hat für die Fehler voll einzustehen und dem Verbraucher, der fehlerhaft belehrt wurde, das "ewige" Widerrufsrecht und die damit verbundene Möglichkeit zur attraktiven Umschuldung zuzugestehen.

 

Kreditinstitute, deren Widerrufsbelehrungen ähnlich fehlerhaft waren:

 
  • Aachener Bausparkasse AG, 2014
  • Bausparkasse Mainz, 2007 - 2014
  • Commerzbank AG, 2003 - 2008
  • Sparkassenverlag, 2002 - 2010
  • DKB, 2003 - 2007
  • BW Bank, 2007 - 2009
 

Gesetzesänderung ist auf dem Weg: "ewiger" Widerruf von Debeka Bausparkasse AG Darlehen nur noch bis Juni 2016 möglich

 

Am 21. Juni 2016 wird dem "ewigen Widerrufsrecht" mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Ende gesetzt werden. Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist auf dem Weg, Bundestag und Bundesrat im Juni zu passieren und eine absolute Widerrufsfrist einzuführen, sowie die Abschaffung des "ewigen" Widerrufs zu bewirken. Das erfordert von Kunden der Debeka Bausparkasse AG ein zügiges Handeln: sobald das Gesetz verabschiedet wurde, ist die Tür zur günstigen Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung für immer geschlossen. Die verbleibenden 4 Monate sollten also genutzt werden, um den "ewigen" Widerruf durchzusetzen und viel Geld zu sparen.

 

Widerruf des Darlehensvertrags bei der Debeka Bausparkasse AG mit Werdermann | von Rüden noch heute in die Wege leiten

 

Jene Durchsetzung des "ewigen" Widerrufsrechts gegen Kreditinstitute wie die Debeka Bausparkasse AG erfordert juristisches Geschick, Erfahrung und dementsprechend in jedem Fall einen professionellen Rechtsbeistand, der die relevanten Umstände eines jeden Einzelfalls genauestens begutachtet. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden ist seit längerer Zeit bundesweit in diesem Gebiet tätig, verficht die Rechte ihrer Mandanten und verhilft in diversen Fällen zur günstigen Umschuldung. Hochqualifizierte, selbstbewusste Anwälte nehmen sich der Fälle an, eine Erstprüfung der Vertragsunterlagen ist bei Werdermann | von Rüden kostenlos.

 

Weitere Informationen unter: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 

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  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
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Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!

  

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