IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin”) - CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteil gegen beratende Bank

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
24.09.2010913 Mal gelesen

Berlin, 23.09.2010 - Mit einem jüngst vom Landgericht Wuppertal gefällten Urteil erreichte ein Anleger, dass die Bank, die ihm eine Investition in den IVG Euroselect 14 empfohlen hatte, zu einer vollständigen Rückabwicklung des Erwerbs der Beteiligung verurteilt wurde.

Der IVG Euroselect 14 beteiligte sich an dem berühmten, vom Stararchitekten Norman Foster entworfenen Londoner Bürogebäude "The Gherkin", das diesen Namen seiner markanten Form verdankt. Der Fonds kam im Frühjahr 2009 in die Schlagzeilen, weil er in Schieflage geraten war und keine Ausschüttungen mehr erfolgen konnten. Dies trotz einer nahezu vollständigen Vermietung des Objekts. Hintergrund waren die allgemein gefallenen Londoner Immobilienpreise, aufgrund derer auch der Wert des Fondsobjekts gesunken war. Darum verlangten die Banken höhere Zinsen für das Darlehen, mit dem der Fonds einen Teil des Kaufpreises der Immobilie finanziert.

Der Anleger hatte vorgetragen, dass er nicht korrekt über die speziellen Risiken dieses Fonds aufgeklärt worden ist. Das Gericht ließ sich von der Richtigkeit dieser Argumentation überzeugen und verurteilte die Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der bereits mehrere geschädigte Anleger vertritt, empfiehlt betroffenen Anlegern rasches Handeln. Sie sollten sich rechtlich beraten und prüfen lassen, ob auch ihnen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung zustehen. Grundsätzlich ist ein Anleger über die mit einer Geldanlage verbundenen Risiken vollständig aufzuklären, erklärt Rechtsanwalt Bombosch weiter. Diese Risiken sind bei "The Gherkin" besonders vielfältig, da die Konstruktion des Fonds sehr komplex ist. Für eine ordnungsgemäße Aufklärung des Anlegers genügt es nicht ohne weiteres, wenn diese Risiken irgendwo versteckt im Emissionsprospekt erwähnt sind.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch@cllb.de Web: www.cllb.de

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Oktober 2004 von den Rechtsanwälten István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun in München gegründet.

Die vier Gründungspartner verfügen über langjährige forensische und beratende Erfahrung im Bereich des Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrechts. Zu ihren Spezialgebieten gehören insbesondere komplexe Mandate mit internationalem Bezug.

Die Kanzlei CLLB hatte sich bereits nach kurzer Zeit als Marke etabliert (Juve) und ist heute bundesweit und international in allen Bereichen des Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrechts für ihre Mandanten im Einsatz. 

Rechtsanwalt Alexander Kainz kam im Jahr 2005 hinzu und ist seit 2008 Partner. Vor seiner Zeit bei CLLB war er als Bereichsleiter Kapitalmarktrecht-Beratungshaftung tätig.    

Seit 2005 verstärkt auch Rechtsanwalt Thomas Sittner LL.M., der auch über eine Zulassung als Solicitor in Großbritannien verfügt, das Team.

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch gehört seit Juni 2007 zu CLLB und leitet das im Oktober 2007 eröffnete Büro im Herzen Berlins.

Seit Anfang 2008 unterstützt Rechtsanwalt Christian Luber das CLLB Team tatkräftig.  

Seit 2009 wird unserer Berliner Büro von Frau Rechtsanwältin Manon Linz verstärkt.

Seit dem Jahr 2009 ist Herr Rechtsanwalt Hösler im Münchner Büro von CLLB tätig.

Frau Rechtsanwältin Nikola Breu wechselte im Februar 2010 von einer internationalen Großkanzlei zu CLLB und bringt dort ihre Erfahrungen in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Beratung institutioneller Investoren ein