Ist eine mündliche Job-Zusage rechtlich verbindlich?

Ist eine mündliche Job-Zusage rechtlich verbindlich?
14.01.2016785 Mal gelesen
Endet das Vorstellungsgespräche mit einer positiven Jobzusage ist die Freude beim Bewerber groß. Aber was, wenn der schriftliche Arbeitsvertrag später ausbleibt? Ist eine derartige mündliche Zusage überhaupt rechtlich gültig und bindend?

Was die Wenigsten wissen: Ein Arbeitsvertrag braucht zu seinem Zustandekommen nicht zwangsläufig die Schriftform! Er ist immer dann wirksam, wenn sich beide Parteien über die Bestandteile des Vertrages geeinigt haben - also darüber, wer die Vertragsparteien sind und welche Arbeitsleistungen in welchem Zeitraum oder ab wann erbracht werden sollen. Auch eine konkrete mündliche Zusage ist daher durchaus gültig und bindend!

Aber was können Sie tun, wenn sich Ihr erhoffter Arbeitgeber später nicht mehr an seine Zusage erinnern mag oder kann? In diesem Fall können Sie als Bewerber Schadensersatz fordern, wenn sie wegen der Zusage andere Job-Angebote abgesagt haben! Der Arbeitgeber ist aufgrund des mündlich zustande gekommenen Arbeitsvertrages nämlich verpflichtet, Sie auch tatsächlich einzustellen und Ihnen die entsprechende Vergütung zu zahlen.

Wichtig: Als Bewerber sind Sie vor Gericht immer in der Beweispflicht! Eine Klage hat nur dann wirkliche Erfolgschancen, wenn sie die mündliche Zusage nachweisen und belegen können! Am einfachsten ist dies sicherlich dann, wenn beim Bewerbungsgespräch weitere Zeugen anwesend waren, die die mündliche Zusage später bestätigen können. Allerdings handelt es sich hierbei häufig um Angestellte der Firma, deren Loyalität vermutlich eher Ihrem Chef als Ihnen gilt. So kann es passieren, dass sich mögliche Zeugen zu dem Vorfall gar nicht erst äußern werden.

Ebenfalls hilfreich ist eine E-Mail, aus der die Zusage des Arbeitgebers hervorgeht.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich mündliche Zusagen immer zeitnah schriftlich bestätigen! So kommt es zu einem späteren Zeitpunkt im Streitfall nicht zu Beweisschwierigkeiten!

Haben auch Sie eine mündliche Job-Zusage erhalten, aber der schriftliche Arbeitsvertrag bleibt aus?

Dann melden Sie sich in unserer Kanzlei. Unsere Anwälte sind auf di gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts spezialisiert und überprüfen gern für Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten!

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