OLG Düsseldorf: Die nicht an Fachkreise gerichtete Werbung einer Dentalhandelsgesellschaft auf einer Webseite mit Verlinkung auf ein Kundenbewertungsportal, das nur positive Bewertungen sofort anzeigt, ist irreführende Werbung (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.02.2013, Az. I-20 U 55/12).
Das beklagte Unternehmen hatte auf das Bewertungsportal eKomi verlinkt, das nur positive Anbieter-Bewertungen mit vier oder fünf Sternen sofort veröffentlicht. Neutrale oder negative Bewertungen mit drei oder weniger Sternen werden zunächst durch das Portal geprüft und nur dann eingestellt, wenn das Unternehmen auf ein Schlichtungsverfahren verzichtet. Nach Auffassung des OLG Düsseldorf verstieß die Werbung gegen § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 HWG. Das Bewertungssystem von eKomi verhindere die gleichwertige Berücksichtigung negativer Bewertungen und zeichne ein übertrieben positives Bild des bewerteten Unternehmens.
Weitere Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung finden Sie unter
Aktuelle Beispiele für irreführende Werbung aus der Rechtsprechung
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