Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAMS Vermögensverwaltung GmbH eröffnet

Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAMS Vermögensverwaltung GmbH eröffnet
28.02.2016484 Mal gelesen
Welche Kriterien müssen für eine Insolvenz erfüllt sein? Gläubiger der KAMS Vermögensverwaltung GmbH können Forderungen bis 06. März 2016 anmelden. Welche Schritte folgen bei der Durchführung der Insolvenz der KAMS Vermögensverwaltung GmbH? – Wer bekommt was und wann?

Welche Kriterien müssen für eine Insolvenz erfüllt sein? - Gläubiger der KAMS Vermögensverwaltung GmbH können Forderungen bis 06. März 2016 anmelden! Wie zwischenzeitlich bekannt gegeben wurde, erfolgte am 08.01.2016 der Insolvenzeröffnungsbeschluss über das Vermögen der KAMS Vermögensverwaltung GmbH, mit Sitz laut Handelsregister in der Eupener Straße 139, 50933 Köln.

Der Geschäftsführer Tilman Roos hat nach eigenen Angaben den Insolvenzantrag gestellt. Zu Beginn eines Insolvenzverfahrens erfolgt nach dem Eröffnungsantrag im Sinne des § 13 der Insolvenzordnung (InsO) die Erstellung eines Insolvenzgutachtens, um die Eröffnungsfähigkeit des Verfahrens zu überprüfen.


KAMS erfüllt Insolvenzkriterien:  Eröffnungsgrund - Prüfung der Insolvenzmasse -  Insolvenzverfahren eröffnet

Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist zunächst ein Eröffnungsgrund im Sinne des § 16 InsO erforderlich. Hierbei kommt insbesondere die Zahlungsunfähigkeit der KAMS Vermögensverwaltung GmbH als allgemeiner Eröffnungsgrund in Betracht. Von einer Zahlungsunfähigkeit ist gemäß § 17 Absatz 2 Satz 2 InsO auszugehen, sofern der Schuldner seine fälligen Zahlungen eingestellt hat.Bereits im Jahr 2014 ist die KAMS Vermögensverwaltung GmbH ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht mehr nachgekommen, dies fiel auf, als zahlreiche Darlehensverträge fällig wurden, aber eine Rückzahlung der Darlehen nicht erfolgte. Ein weiteres Kriterium für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist das Vorliegen einer ausreichenden Insolvenzmasse. Ergibt die Prüfung des Gerichts, dass nicht genügend Masse vorliegt, so wird der Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt. Im Falle der KAMS Vermögensverwaltung GmbH war eine Ablehnung jedoch nicht erforderlich.

Die Eröffnung soll aufgrund des am 26.05.2015 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin, vertreten durch den Geschäftsführer Tilmann Roos, Stockbreite 3, 34233 Fuldatal, erfolgt sein. Das Insolvenzverfahren wurde durch einen Beschluss des Amtsgerichts Köln eröffnet und wird fortan unter dem Aktenzeichen 73 IN 220/15 geführt. Als Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Carsten Koch, Mathias-Brüggen-Straße 80, 50827 Köln, Telefon 0221 78888810, vom Amtsgericht Köln bestellt. Dieser trägt von nun an im Sinne des § 80 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse der KAMS Vermögensverwaltung GmbH und ist verpflichtet, sämtliche Masseverbindlichkeiten zu begründen.


Forderungen bis 06. März 2016 beim Insolvenzverwalter anmelden

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wurden die Gläubiger nunmehr aufgefordert, bis zum 06.03.2016 die Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden. Diese werden im Anschluss durch den Insolvenzverwalter überprüft.


Welche Schritte folgen bei der Durchführung der Insolvenz der KAMS Vermögensverwaltung GmbH? - Wer bekommt was und wann?

Bei dem Berichtstermin informiert der Insolvenzverwalter gemäß § 156 InsO unter anderem über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, über die mögliche Aussicht zum Erhalt des Unternehmens sowie über die Möglichkeiten eines Insolvenzplanes und dessen Auswirkung auf die Befriedigung der Gläubiger. Auf dieser Grundlage trifft die sog. Gläubigerversammlung eine Entscheidung.Ab dem Prüfungstermin, im Falle der KAMS am  16.03.2016, sollen dann eine Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln niedergelegt sein. Danach setzt der Insolvenzverwalter den gewünschten Beschluss der Gläubigerversammlung entsprechend um. Dies kann einige Monate in Anspruch nehmen, wobei der Insolvenzverwalter verpflichtet ist, regelmäßig über den Verfahrensstand zu informieren. Zur Beendigung dieser Phase legt der Insolvenzverwalter dem Gericht einen Schlussbericht vor und das Gericht legt einen Schlusstermin im Sinne des § 197 InsO fest, bei dem ein letztes Mal über das Verfahren berichtet wird.Am Ende des Insolvenzverfahrens erfolgt durch den Insolvenzverwalter eine sog. Schlussverteilung, bei der die bestehende Insolvenzmasse an die angemeldeten Gläubiger quotal ausgezahlt wird.  Anschließend wird das Insolvenzverfahren vom Gericht beendet.


Fazit: Außergerichtliche Einigung nicht möglich - Betroffene Anleger wählen den Klageweg

Nachdem die ersten Zahlungen seitens der KAMS ausblieben, wurden der Geschäftsführer Tilmann Roos, der tätig gewordene Steuerberater Erbel als Treuhänder sowie die verantwortlichen Berater durch die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner mbB bereits rechtlich in Anspruch genommen. Zu einer außergerichtlichen Einigung zeigten sich die Verantwortlichen nicht bereit, weshalb mittlerweile der Klageweg für viele Anleger der einzige Weg ist, um zu ihrem Recht zu kommen. Den betroffenen KAMS-Anlegern ist zu raten, sich nicht allein mit einer Quote aus der möglichen Insolvenzmasse zufrieden zu geben, sondern diejenigen haftbar zu machen, welche für den entstandenen Schaden verantwortlich sind.

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.


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