Insolvenzverfahren über das Vermögen der Driver & Bengsch AG eröffnet - was Anleger und ehemalige Accessio AG Kunden nun tun können

Insolvenzverfahren über das Vermögen der Driver & Bengsch AG eröffnet - was Anleger und ehemalige Accessio AG Kunden nun tun können
21.10.2016509 Mal gelesen
Bis zum 26.10.2016 müssen Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Die auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisierte KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu den Möglichkeiten

In diesen Tagen erhalten Anleger der Accessio AG erneut unangenehme Post: Über das Vermögen der Muttergesellschaft Driver & Bengsch AG wurde am 09.09.2016 das Insolvenzverfahren eröffnet. Nun werden die Anleger von ihren depotführenden Banken - zumeist der DAB Bank AG (nunmehr BNP Paribas) - über die Insolvenz der Anlagegesellschaft informiert und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, eine Hinterlegungs- und Sperrbescheinigung zu beantragen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Heim. Nun ist rasches Handeln der Anleger gefordert: Bis zum 26.10.2016 müssen diese ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. Die auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisierte KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät zu den Möglichkeiten.

Die Driver & Bengsch AG ist Holding Muttergesellschaft von mehreren Tochtergesellschaften, unter anderem der schon seit längerem insolventen Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG (Accessio AG). "Wir hatten bereits berichtet, dass eine Vielzahl von Anlegern der Accessio AG aufgrund deren Falschberatung zum Teil erhebliche finanzielle Schäden erlitten haben, da ihnen entgegen ihres erklärten Anlageziels riskante Wertpapiere verkauft worden sind", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Geschäftsführer der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Aber auch diejenigen, die direkt in die Driver & Bengsch AG investiert haben, müssen nun um ihr Geld bangen:

Anleger werden nun vom Insolvenzverwalter aufgefordert, ihre Ansprüche aus dem Erwerb der Genussscheine an der Driver & Bengsch AG zur Insolvenztabelle anzumelden. "Eine solche Anmeldung ist unserer Einschätzung nach zwar ratsam, wird jedoch nur zur Erstattung eines Teils des Schadens für den Anleger führen. Somit bleibt für die Anleger maßgeblich, wie sie neben dem Insolvenzverfahren eine Erstattung ihres investierten Betrages erlangen können. Insbesondere Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Driver & Bengsch-Gruppe könnten möglich sein", ergänzt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Vanessa Kiggen aus der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Möglichkeiten für  Driver & Bengsch AG- / Accessio AG-Anleger ...weiterlesen

Betroffene Anleger sollten sich von einem auf die Thematik spezialisierten Rechtsanwalt über die Möglichkeiten beraten lassen und ggf. rasch handeln.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie bei der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unter:  Accessio AG

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