Insolvenz-Dienstwagen in der Insolvenz

Wirtschaft und Gewerbe
05.08.2013481 Mal gelesen
Häufiger Google Fragebegriff : Dienstwagen in der Insolvenz? Die Antwort hängt davon wer fragt, der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber, für beide gibt es Antworten

Die Analyse der eigenen Homepagebesucher gibt ja auch den Suchbegriff an und immer wieder kommt der Begriff Dienstwagen in der Insolvenz. Ich habe immer sofort gedacht, es geht um das pfändbare Einkommen, eine Freundin sagte dann, nee, kann doch sein, dass der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers Fragen hat oder den PKW aus der Insolvenz erwerben will.
Hier also die Antworten aus verschiedenen Sichten:

  1. 1.       Die Insolvenz des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer als natürliche Person wird immer, um die Restschuldbefreiung zu erlangen, die pfändbaren Anteile seines Arbeitsabkommen für 72 Monate abtreten. Ein Teil des Arbeitseinkommens ist der sachwerter Vorteil PKW, wenn der Dienstwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung steht. Dem Bruttoeinkommen wird 1 % des Neuwertes zugeschlagen. Das erhöht auch das Nettoeinkommen, wenn auch nur fiktiv, weil es sich auf dem Bankkonto nicht bemerkbar macht. Dieses fiktive Einkommen ist Berechnungsgrundlage für den pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens nach der Lohnpfändungstabelle. Da kann es passieren, dass dem Arbeitnehmer  Liquidität fehlt, weil 1 % des Neuwertes eines Mittelklassewagens leicht 300- 400 € ausmacht. Hier hilft dann nur die Abwägung des Mehrwerts mit oder ohne PKW. Wenn der Arbeitgeber bereit, die private Nutzung nicht zu gewähren und der PKW jeden Abend am Betriebsgelände steht, gibt es ein wenig mehr an Liquidität.

 
  1. 2.      Die Insolvenz des Arbeitgebers

Wenn der Arbeitgeber als Einzelunternehmer oder Kapitalgesellschaft Antrag auf Insolvenz gestellt hat und der Arbeitnehmer den Firmenwagen fest eingeplant hat, kommt natürlich die Frage auf, was ist nun mit meinem Firmenwagen?  Die richtige juristische Antwort lautet wieder einmal: Das kommt darauf an ;-)

 
  1. Stehen die Firmenwagen im Eigentum des Arbeitgebers, so wird im Eröffnungsverfahren nichts passieren und das Arbeitsverhältnis läuft erst einmal weiter. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird entschieden, ob das Arbeitsverhältnis weiterhin Bestand hat oder nicht und zu welchen Bedingungen. Spätestens bei diesen Verhandlungen und Informationen des Insolvenzverwalters kann der Arbeitnehmer dann auf den Insolvenzverwalter zugehen und anbieten, den Firmenwagen aus der Insolvenzmasse zu erwerben. Insolvenzverwalter sind an schnellem Geld interessiert und werden einem guten Angebot sicher nicht im Wege stehen.
    Hier sollte fachliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um zielführend zu verhandeln. Als Arbeitnehmer sollten Sie auch die Marktpreise kennen, denn zu verschenken hat auch der Insolvenzverwalter nichts, zumal er die Verwertung meist auf Auktionshäuser delegiert.
 
  1. Sind die Firmenwagen geleast, wird der Arbeitnehmer nur dann die Chance haben, den Firmenwagen "heraus zu kaufen", wenn die Leasingfirma nach Insolvenzeröffnung die Fahrzeuge "abholt",  weil der Insolvenzverwalter die Verträge aus welchen Gründen auch immer nicht erfüllt. Dann kann er den Leasingvertrag übernehmen oder den PKW vom Leasinggeber erwerben. Auch hier gilt, zu verschenken hat niemand etwas.

Insgesamt ist hier erforderlich, sich bei den geeigneten Stellen zu informieren und fachlichen Rat zu holen, wenn der Firmenwagen "ans Herz gewachsen" ist.