Inkasso und Mahnbescheid - Wie verhalte ich mich richtig

Kauf und Leasing
19.02.20097338 Mal gelesen
Erst die Mahnung, dann der Mahnbescheid. Wie soll man sich am besten verhalten, um Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden? Wenn man eine Mahnung erhalten hat, sollte man diese auf keinen Fall ignorieren, sonern als erstes prüfen, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist und man bislang nur vergessen hat, sie zu begleichen oder ob die Zahlungsaufforderung vielleicht unberechtigt ist. Wenn die Zahlungsaufforderung zu unrecht versandt wurde, z.B. weil der Betrag bereits beglichen wurde, sollten dieser Umstand mindestens einmal deutlich der Gegenseite mitgeteilt werden und die Gründe hierfür genannt werden. Sollte die Gegenseite weiter auf die Zahlung der Forderung bestehen, haben Sie alles erforderliche getan, um das Missverständnis aufzuklären und müssen für weitere Kosten, die die Gegenseite unberechtigt zur Geltendmachung der Forderung verursacht, nicht mehr einstehen.
Ist die Mahnung hingegen berechtigt, nur der Betrag kann im Moment nicht bezahlt werden, sollte man dennoch mit der Gegenseite Kontakt aufnehmen, um weitere kostenauslösenden Maßnahmen zu vermeiden und vielleicht eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder um eine Stundung der Forderung zu bitten.
Erhält man ein Schreiben eines Inkassounternehmens, dann bedeutet dies, dass der Gläubiger die Eintreibung und Vollstreckung der Forderung nicht selbst verwaltet, sondern sich hierfür eines Dienstleisters bedient. Inkassounternehmen machen gewerbsmäßig offene Forderungen für andere geltend. Hierfür fallen Bearbeitungsgebühren an, die auf den Schuldner umgelegt werden. Auch hier gilt, sich auf jeden Fall mit dem Inkassounternehmen in Verbindung zu setzen, um den Sachverhalt aufzuklären und weitere Kosten möglichst zu vermeiden.
Erhält man einen gerichtlichen Mahnbescheid, kann man hiergegen innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen. Der Gläubiger hat dann die Möglichkeit, die Forderung vor Gericht in einem regulären Verfahren einzuklagen. Wird innerhalb der 2 Wochen kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt und gegen den darauffolgenden Vollstreckungsbescheid kein Einspruch erhoben, erhält der Gläubiger einen rechtskräftigen Titel gegen den Schuldner, mit Hilfe dessen er gegen den Schuldner vollstrecken kann. Auch durch das Mahnverfahren entstehen Kosten und Gebühren, die dem Schuldner auferlegt werden können.
Grundsätzlich gilt daher, auf gar keinen Fall den Kopf in den Sand zu stecken und die Mahnungen oder den Mahnbescheid zu ignorieren, sondern in jedem Fall zu reagieren, um weitere Kosten und Streit zu vermeiden.