Infinus Skandal: Drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Infinus Skandal: Drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen
25.07.2016946 Mal gelesen
Kleiner Lichtblick für die Geschädigten im Anlegerskandal rund um die Infinus bzw. Future Business-Gruppe. Der Verkauf einiger Immobilien spülte rund 13 Millionen Euro in die Kasse.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Dem Insolvenzverwalter der Future Business KGaA, Muttergesellschaft der Infinus-Gruppe, ist es gelungen, einige Immobilien aus dem FuBus-Besitz zu verkaufen. Das spült immerhin rund 13 Millionen Euro in die Kasse und das Geld kann der Insolvenzmasse zugeschlagen werden, berichtet u.a. das Handelsblatt. Dennoch dürfte es angesichts der hohen Forderungen der Gläubiger nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein. So geht der Insolvenzverwalter weiter von einer Insolvenzquote von rund 20 Prozent aus.

Mit einer ersten Ausschüttung an die Gläubiger wird inzwischen allerdings nicht mehr vor 2017 gerechnet. Anleger, die sich nicht mit der Insolvenzquote zufriedengeben möchten, haben nach wie vor die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Allerdings sollten sie dann jetzt handeln. Denn die Forderungen könnten zum Jahresende verjähren.

Im November 2013 flog der Infinus-Skandal auf als es zu einer groß angelegten Razzia gekommen war. In der Folge meldete die Future Business KGaA sowie zahlreiche Tochtergesellschaften der Gruppe Insolvenz an. Der Schaden für die Anleger wird auf mehr als 300 Millionen Euro geschätzt. Der Zeitpunkt der Razzia und die entsprechende Berichterstattung in den Medien könnte für die Verjährungsfristen von Ansprüchen auf Schadensersatz entscheidend sein. Vertreten die Gerichte die Ansicht, dass die Anleger spätestens Ende 2013 von dem vermeintlichen Betrug und einer fehlerhaften Anlageberatung gewusst haben müssten, verjähren die Forderungen innerhalb einer Frist von drei Jahren bis zum Jahresende, d.h. die Verjährung würde am 31. Dezember 2016 eintreten.

Um mögliche Ansprüche zivilrechtlich noch geltend zu machen, sollten die Anleger daher handeln. Neben dem Insolvenzverfahren können Forderungen gegen die Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung ein erfolgversprechender Weg sein, etwas von dem investierten Geld noch wiederzusehen. 

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/infinus.html