Individualbeiträge sind unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren

Individualbeiträge sind unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren
11.11.2016241 Mal gelesen
Erst 2014 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass vorgefertigte Klauseln zu Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen in den meisten Fällen unzulässig sind.

"Doch Banken können erfinderisch sein und geben dem Kind einfach einen anderen Namen, z.B. Individualbeitrag. Das ändert aber auch nichts an der Unwirksamkeit", sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.

Eigentlich hätte der BGH am 22. November eine höchstrichterliche Entscheidung zur Zulässigkeit eines einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrags treffen sollen (Az.: XI ZR 450/15). Dazu wird es jedoch zumindest vorerst nicht kommen. Denn nach Mitteilung des BGH wurde die Verhandlung abgesagt, weil die Bank ihre Revision zu einem Urteil des Landgerichts Mönchengladbach (Az.: 2 S 29/15) zurückgezogen hat. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

In dem Fall hatte ein Verbraucher ein Darlehen aufgenommen. Für den sog. "Individual-Kreditvertrag" verlangte die Bank einen einmaligen Individualbeitrag. Immerhin rund 1800 Euro bei einem Nettokreditbetrag von ca. 63.000 Euro. Der Verbraucher meinte, dass diese vorformulierte Klausel eine unangemessene Benachteiligung sei. Diese Auffassung teilte auch das LG Mönchengladbach. Der Individualbeitrag sei nichts anderes als eine Allgemeine Geschäftsbedingung. Für den Verbraucher sei jedoch überhaupt nicht ersichtlich, wofür er diese Gebühr zahlen solle und ob er eine Gegenleistung dafür erhalte. Dies verstoße gegen das Transparenzgebot und damit sei die Klausel unwirksam, so das Gericht.

Rechtsanwalt Buerger: "Zunächst ist es eine Einzelfallentscheidung, die aber an die Rechtsprechung des BGH zu Kreditbearbeitungsgebühren anknüpft. Welchen Namen diese Gebühren tragen, ist für den Verbraucher letztlich uninteressant - er wird zur Kasse gebeten. Allerdings liegt es im ureigenen Interesse der Banken, Kredite zu gewähren. Dafür werden sie mit den Zinsen entlohnt. Weitere Kosten können nicht auf die Verbraucher abgewälzt werden. Dementsprechend haben Verbraucher gute Chancen, zu Unrecht gezahlte Gebühren zurückzufordern, egal wie sie heißen."

Mehr Informationen: http://www.anwalt4you.net/bank-kapitalmarktrecht