IN-Genium Galvano Fonds GmbH & Co. KG: Insolvenz?

IN-Genium Galvano Fonds GmbH & Co. KG: Insolvenz?
21.02.2017183 Mal gelesen
Insolvenz mangels Masse nicht eröffnet, Amtsgericht weist Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab. Was können betroffene IN-Genium Galvano Anleger tun?

Die Firma IN-GENIUM Galvano Fonds GmbH & Co. KG, Hindenburgstr. 1, 94447 Plattling ist pleite. Ein Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde von dem AG Deggendorf zu dem Az. IN 143/16 mangels Masse abgewiesen. Es kommt daher noch nicht einmal mehr zu der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Beteiligungsmöglichkeiten für Anleger an der der Galvano-Therapie: medizinische Behandlungsmethode - Alternativmedizin

Die Gesellschaft warb im Internet damit, dass sich Anleger ethisch, sicher und ertragreich an der Vermarktung der schonenden Galvano-Therapie beteiligen könnten. Hierzu wurde eine Beteiligungsmöglichkeit für Einmalanleger und Ratensparer ohne feste Laufzeit geschaffen, nach eigenen Werbeaussagen der Gesellschaft für das gute Gefühl das Richtige zu tun.

Die Galvano-Therapie ist eine nach Luigi Galvani benannte medizinische Behandlungsmethode. Bei dieser wird schwacher Gleichstrom durch den Körper geleitet. Abwandlungen unter Bezeichnungen wie Perkutane-Elektro-Tumor-Therapie, Bio-Elektro-Therapie BET, Organo- und Biotherapie, Elektro-Cancer-Therapie ECT werden seit den 1990er Jahren in der Alternativmedizin gegen Krebserkrankungen angeboten.

Nach Angaben der Plattform Wikipedia.org liegen bisher keine wissenschaftlichen Untersuchungen oder Studien zur Wirksamkeit der Therapieform vor. Die Kosten der alternativ medizinischen Behandlungsverfahren werden daher auch nicht von den Krankenkassen getragen.

Nun scheint der Ansatz der In-Genium, mit der alternativen Galvano-Therapie Geld für die eigenen Anleger zu erwirtschaften, wohl endgültig gescheitert zu sein. Die Dummen sind die betroffenen Anleger, die in die Kapitalanlage investiert haben. Die betroffenen Anleger erhalten von der Gesellschaft, die völlig mittellos ist, nun wahrscheinlich nicht einen Cent ihres Gelds zurück.

Insolvenzanträge der IN-Genium Gesellschaften:

Weitere Insolvenzanträge stellen die Gesellschaften IN-Genium German Capital Ideas GmbH & Co. KG (Insolvenzantrag mangels Masse vom AG Deggendorf zum Az. IN 188/16 abgewiesen), die IN-GENIUM New Technologie GmbH & Co. KG (Insolvenzantrag mangels Masse vom AG Deggendorf zum Az. IN 187/16 abgewiesen), die IN-GENIUM Venture Capital Fonds GmbH & Co. KG (Insolvenzantrag mangels Masse vom AG Deggendorf zum Az. IN 145/16 abgewiesen) sowie die IN-GENIUM Factoring GmbH & Co. KG (Insolvenzantrag mangels Masse vom AG Deggendorf zum Az. IN 144/16 abgewiesen). Geschäftsführer aller Firmen war Oswald Robert, als Geschäftsführer der jeweiligen Haftungsträgerin Primus Produktmanagement GmbH. Über das Vermögen der Primus Produktmanagement GmbH wurde durch das AG Deggendorf das Insolvenzverfahren zum Az. 2 IN 77/16 eröffnet und der Rechtsanwalt Hanns Pöllmann zum Insolvenzverwalter bestellt.

Geltendmachung von Ansprüchen gegen Berater und Vermittler auf Haftung und Schadensersatz

Betroffene Anleger sollten nun prüfen lassen, ob sie noch Ersatzansprüche gegen Berater / Vermittler geltend machen können. Diese haften nämlich, wenn die Kapitalanlage nicht hinreichend erklärt wurde (keine anlagegerechte Beratung) oder wenn die Kapitalanlage nicht zu den Anlagewünschen des Anlegers passte (keine anlegergerechte Beratung. Der Anleger kann in diesen Fällen die Rückabwicklung und Schadensersatz vom Berater / Vermittler verlangen.

Schadensersatzansprüche aus Falschberatung können wohl auch im Insolvenzverfahren der Primus Produktmanagement GmbH zur Insolvenztabelle angemeldet werden, da die Gesellschaft sich als Komplementärin der In-Genium eine erfolgte Falschberatung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) zum Az. II ZR 69/12 zurechnen lassen muss.

Rechtsanwalt Dr. Tintemann hatte bereits im August 2013 vor einer Anlage bei der In-Genium Galvano Fonds GmbH & Co. KG gewarnt und auf Ausstiegsmöglichkeiten wegen Fehlern bei der Widerrufsbelehrung hingewiesen.