Immobilien in eheähnlichen Verhältnissen

Immobilien in eheähnlichen Verhältnissen
27.07.2016246 Mal gelesen
Eheähnliche Lebensgemeinschaften sind heute nicht Außergewöhnliches mehr - Partner in solchen Gemeinschaften dürfen aber nicht davon ausgehen, dass mit dieser Normalisierung der Verhältnisse auch die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst wurden.

Ein besonderes Beispiel: Wenn unverheiratete Paare Immobilien kaufen. Rechtsanwalt Jörg Schulte-Bromby, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht und Partner bei AJT Neuss: "Viele Paare sonnen sich im Glück der jungen Liebe und bedenken nicht, dass sich die Wege auch mal wieder trennen können. Aber wem gehört dann die gemeinsam angeschaffte Immobilie, wenn es dazu keine bindenden Verträge gibt?"

Was ist der Eigenarbeitsanteil eines Partners wert? Wie verrechne ich das nur einseitig eingebrachte Eigenkapital? Was war das in die Beziehung eingebrachte Baugrundstück wert? Über Fragen wie diese können endlose Rechtsstreitigkeiten hereinbrechen mit teils kuriosen Ergebnissen, die selten vorausgeplant werden können. Unverheiratete Paare können eine spätere Aufteilung oder eine Klärung eindeutiger Besitzverhältnisse nur durch Grundbucheinträge regeln. Wer hier eingetragen ist, dem gehört das Haus - dass muss der Partner wissen! Herrscht über Grundbuchbestimmungen Einigkeit, dann muss auch kein Vertrag geschlossen werden. Aber wenn bei einem Besitzverhältnis 50/50 nicht vertraglich geregelt ist, wer nach dem letzten Streit das Haus verlassen muss, dann ist Ärger vorprogrammiert.

Schulte-Bromby: "Schaffen Sie in guten Zeiten die Basis für ein einigermaßen stressfreies Auseinandergehen und vermeiden Sie Streitigkeiten mit Hilfe von wasserdichten Verträgen, die Kapital sichern und Nerven schonen." So etwas kann in Partnerschaftsverträgen geregelt werden, die auch klare und bindende Aussagen zur Nachlassverwaltung geben, falls ein Partner stirbt. Auch hier ist juristische Expertise notwendig. Schulte-Bromby: "Bei Schenkungen zwischen unverheirateten Partner fallen hohe Schenkungssteuern an."

Eine nachträgliche Heirat ist übrigens kein Allheilmittel, denn die Verhältnisse vor der Ehe werden dadurch nicht automatisch im Sinne der Eheleute angepasst. Steht z.B. ein Partner alleine im Grundbuch, dann gehört ihm das Haus solange, bis es hier zu Neueinträgen kommt - daran ändert auch die Heirat nichts.

 

Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/immobilienrecht