IGeL-Leistungen

Soziales und Sozialversicherung
26.05.2014588 Mal gelesen
Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL) werden gesetzlich krankenversicherten Patienten von ihren Ärzten angeboten. Sie sind selbst zu zahlen, da sie über das Maß der ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung hinausgehen. Den Arzt treffen insoweit insbesondere erweiterte Informationspflichten.

Es gibt keine genau definierte Liste von IGeL-Leistungen und dementsprechend auch keine wirkliche Qualitätskontrolle. Grundsätzlich kann daher jeder Arzt selber entscheiden, welche IGeL-Leistungen er anbieten will. Dem Patienten obliegt es, selber zu entscheiden, welche Leistungen er in Anspruch nehmen will oder nicht.

Die Behauptung, IGeL-Leistungen würden von den Krankenkassen nicht mehr übernommen, ist unzutreffend. Richtig ist, dass fast alle IGeL-Leistungen vom Gemeinsamen Bundessausschuss noch nie bewertet  bzw. wegen unzureichenden medizinischen Nutzens abgelehnt wurden. Bei manchen IGeL-Leistungen muss man sich daher bewusst machen, dass man ggfs. unzureichend geprüfte, risikoreiche oder nutzlose Angebote erhält.

Für die derzeit angebotenen IGeL-Leistungen seien nur die folgenden beispielhaft aufgeführt:

  • Akupunktur-Behandlung
  • Allergie-Test
  • Aufbewahrung von Nabelschnurblut/Stammzellen
  • Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung
  • Baby-TV
  • Bluttest auf Allergie
  • Blutuntersuchung - Blutbild und Immunparameter
  • Blutuntersuchung - Blutfette und Eiweiße
  • Blutuntersuchung - Hormone
  • Blutuntersuchung - Metalle und Vitamine
  • Dünnschichtzytologie
  • Einfrieren von Nabelschnurblut/Stammzellen
  • Epilation mit Laser
  • Excimer-Laser-Operation
  • Extrakorporale Stoßwellentherapie
  • Gebärmutterhalskrebs-Screening
  • Glaukom-Früherkennung (Grüner Star)
  • Gynäkologischer Sono-Check
  • Haarentfernung (dauerhaft)
  • Hormonspiegelbestimmung (Testosteronwert) beim Mann
  • Hauttest auf Allergie
  • HPV-Screening im Rahmen der Früherkennung des Zervixkarzinoms (Gebärmutterhalskrebs)
  • Kohärenztomografie
  • Laserepilation
  • Lasertherapie bei Fehlsichtigkeit
  • Manager-Check
  • Nabelschnurblut
  • PRK - Photorefraktive Keratektomie
  • Prostatakarzinom-Screening
  • PSA-Bestimmung
  • Rauchervorsorge
  • Refraktive Hornhautchirurgie
  • Reiseimpfungen
  • Reisemedizin (Beratung und Impfung)
  • Sputum-Zytologie
  • Stoßwellentherapie gegen Schmerzen
  • Testosteronwert-Bestimmung bei beschwerdefreien Männern
  • Toxoplasmose-Test für Schwangere
  • Ultraschallscreening in der Schwangerschaft
  • Ultraschalluntersuchung zur gynäkologischen Krebsfrüherkennung

Durch den Behandlungsvertrag ist der Behandelnde verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung bedeutsamen Umstände zu erläutern. Hierunter fällt insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die nach der Therapie zu ergreifenden weiteren Maßnahmen. Ebenso muss der Patient vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung schriftlich informiert werden.

Insbesondere bei vielen der angebotenen diagnostischen IGeL-Leistungen besteht die Gefahr, dass aufgrund ungenügender Erprobung der Leistung weitere Untersuchungen oder Operationen folgen, welche eigentlich medizinisch nicht angezeigt gewesen wären.

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS) hat gemeinsam mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) im Januar 2012 ein neues Internetportal - den IGeL-Monitor - vorgestellt.

Eine eigenständige Entscheidung kann ein Versicherter erst treffen, wenn er Nutzen und möglichen Schaden einer Untersuchungsmethode oder einer Behandlung kennt. Der IGeL-Monitor ist eine Entscheidungshilfe im Umgang mit Individuellen Gesundheits-Leistungen, die wissenschaftlich abgesichert, verständlich und transparent ist.