IDO-Verband mahnt wegen fehlerhaften Belehrungstext ab

IDO-Verband mahnt wegen fehlerhaften Belehrungstext ab
15.09.2016164 Mal gelesen
Aktuell mahnt der IDO-Verband wieder vermehrt ab. Vorwurf der Schreiben ist die Verwendung eines fehlerhaften Belehrungstextes.

Was genau mahnt der IDO-Verband ab?

Der IDO-Verband wirft dem Abgemahnten vor, dass er auf Ebay einen fehlerhaften Belehrungstext  in der Widerrufsbelehrung verwendet hat. Daneben sei auch die Belehrung zur Ersatzpflicht gesetzeswidrig und die Belehrung zur Rückerstattung fehlerhaft. Der Abgemahnte verstoße somit gegen das Wettbewerbsrecht.

Diese Forderungen stellt der IDO-Verband in dem Abmahnschreiben

Der Verband verlangt in dem Abmahnschreiben in erster Linie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in Bezug auf die verletzende Handlung. Außerdem soll der Empfänger des Schreibens eine pauschale Summe von 195 Euro zur außergerichtlichen Einigung zahlen.

Was können sie bei Erhalt einer Abmahnung tun?

Sie wurden ebenfalls vom IDO-Verband wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt? Bleiben sie nicht untätig und befolgen sie die nachstehenden Punkte:

  1. Bleiben sie ruhig und zahlen sie zunächst nicht!
  2. Unterschreiben sie nichts. Das Unterschreiben der vorformulierten Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen in jedem Fall zahlen!
  3. Halten sie die angegebenen Fristen ein.
  4. Suchen sie rechtszeitig einen Anwalt auf und lassen sie die Abmahnung überprüfen.
  5. Nehmen sie nicht auf eigene Faust Kontakt zu dem Abmahner auf.

Die Rechtsanwälte von Werdermann und von Rüden beraten sie deutschlandweit  und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen sie hierfür auch die kostenlose Erstberatung. Ihr Anliegen  können sie uns ganz unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mitteilen oder nehmen sie telefonisch unter  030 - 965 356 2929 Kontakt zu uns auf.