Die Zahlungsaufforderungen beziehen sich auf vermeintliche Ansprüche aus einem Vertrag, den die Medienpol Design GmbH mit dem jeweiligen Einzutragenden geschlossen hat. Vertragsinhalt ist die Eintragung eines Unternehmens oder eines Betriebs in das Branchenbuch. Das Auftragsformular der Medienpol Design GmbH beziffert den zu zahlenden Grundbetrag auf 498,- EUR , dieser findet sich am unteren Rand des Formulars. Hinzu kommen Einstellungs- und Pflegekosten in Höhe von 299,- EUR, sowie Kosten für die grafische Gestaltung in Höhe von 199,- EUR. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer.
Überraschend für viele Vertragsunterzeichner sind dabei vor allem die kleingedruckten Angaben, die im eingerahmten Bereich auf der rechten Seite zu finden sind. Hierin ist zum einen ein Vertragslaufzeit des Abos von 3 Jahren vorgesehen und es findet sich der Hinweis, dass die gelisteten Kosten, nicht etwa den Jahresbeitrag darstellen, sondern zweimal jährlich abgebucht werden sollen.
So sind die Gesamtkosten schnell 6 mal so hoch, wie sich auf den ersten Blick vermuten ließe. Rechnen wir die Kosten einmal durch:
1.) Grundbetrag: 2.) Abolaufzeit: 3 Jahre 3.) Abbuchung 2 mal jährlich
498,- EUR 1.185,24,- EUR * 3 3.555,72 EUR* 2
299,- EUR = 3.555.72,- EUR = 7.111,44,- EUR
199,- EUR
189,24 (19 % MwSt.)
= 1.185,24,- EUR
Teilweise wird auch ein Grundbetrag von 499,- EUR angesetzt, sodass sich eine Gesamtsumme von 7.118,58 EUR ergibt. Zahlt der Vertragspartner nicht, erhebt die Medienpol Design GmbH Mahnkosten und beauftragt ein Inkasso Unternehmen, das wiederum dessen Kosten abrechnet.
Hierbei kann es zumindest stutzig machen, dass die Forderung durch das Inkassobüro "AktivaInkasso" durchgesetzt werden soll, das unter der gleichen Anschrift wie die Medienpol Design GmbH zu finden ist.
Haben auch Sie ein Auftragsformular mit der Medienpol Design GmbH unterschrieben und wird von Ihnen Zahlung verlangt?
Wenn auch Sie eine Zahlungsaufforderung der Medienpol Design GmbH oder einem Inkassounternehmen erhalten haben, raten wir Ihnen, sich Rechtsrat einzuholen. Überweisen Sie nicht vorschnell den geforderten Betrag, sondern gehen Sie mit einem fachkundigen Rechtsanwalt ihre Verteidigungsmöglichkeiten durch.
Wir können Ihnen gerne dabei helfen. Kontaktieren Sie die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg und lassen Sie ihren Fall von uns einschätzen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
Gerne könne Sie uns kontaktieren und unser kostenloses Erstgespräch nutzen.
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