Höhe des Unterhalts der nicht verheirateten Mutter

anwalt24 Fachartikel
15.03.20062260 Mal gelesen

Der BGH hat jüngst ein Urteil zum Maß des Unterhalts für die nichtverheiratete Mutter nach § 1615 I BGB erlassen. Dieser Unterhalt richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen, das die Mutter ohne die Geburt ihres Kindes zur Verfügung hätte. Die Mutter, die in der Vergangenheit eine höhere Lebensstellung als der Vater erreicht hatte, kann diese nicht im Sinne einer unveränderten Lebensstandardgarantie fortschreiben.

Das Unterhaltsmaß der Mutter wird in solchen Fällen zusätzlich durch die Lebensstellung des Vaters begrenzt. Es wird sodann gerechnet, als seien die Parteien verheiratet.

Der Unterhalt der unverheirateten Mutter ist grundsätzlich auf 3 Jahre begrenzt.