Hilfe gegen Waldorf Frommer: Die neue Rechtsprechung des BGH - Eltern müssen zahlen - Aber es gibt Hoffnung

Hilfe gegen Waldorf Frommer: Die neue Rechtsprechung des BGH - Eltern müssen zahlen - Aber es gibt Hoffnung
16.06.2015151 Mal gelesen
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfte in Familien für Verärgerung. Der BGH urteilte sehr streng. Er hat entschieden, wann die Eltern die Abmahnkosten für ihre Kinder tragen müssen. Dies ist vor allem bei Waldorf Frommer Abmahnungen von Bedeutung. Aber es gibt auch Hoffnung.

In dem aktuelle Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH, Az. I ZR 7/14, I ZR 19/14, I ZR 75/14) ging es um 3 Abmahnung aus dem Jahr 2007, die von der Kanzlei Rasch aus Hamburg ausgeprochen wurden. Die Eltern als Inhaber der Internetanschlüsse hatten bestritten, dass sie selbst filesharing genutzt haben.

Abmahnung 1: Der Vater hatte behauptet, die ganze Familie war zu diesem Zeitpunkt im Urlaub.

Abmahnung 2: Hier hatten die Eltern behauptet, sie hätten die minderjährige Tochter über die Risiken von Filesharing umfassend belehrt.

Abmahnung 3: Hier hatte der Vater als Anschlussinhaber argumentiert, dass das gesamte Netzwerk gesichert worden sei und niemand aus der Familie die Zugangsdaten kannte.

Der Bundesherichtshof (BGH) gab in allen drei Fällen den Abmahnern Recht. Das Gericht sah nämlich sämtliche die Behauptungen der Abgemahnten als nicht bewiesen an und wertete diese als Schutzbehauptung (= Ausreden). Vertreten wurden die Abmahner von der Kanzlei Rasch aus Hamburg.

Das Ergebnis war in diesen Fällen, dass die Eltern mehrere tausend Euro an Abmahnkosten und die Gerichtskosten zahlen müssen. Hinzu kommen noch je 200 Euro Schadensersatz pro Song, insgesamt waren dies in dem aktuellen Fall Euro 3000.

Besuchen Sie und auch unter http://www.waldorf-frommer-abmahnhilfe.de/.

Was müssen Eltern beachten:

Wichtig: Niemals in Panik zu verfallen. Sich aktiv um die Sache kümmern.

Wichtig:

  • Rufen Sie NIEMALS bei den Abmahnern an.
  • Geben Sie die Tat nicht zu.
  • Zahlen Sie NICHT.
  • Unterschreiben Sie NICHTS. 
  • Suchen Sie sich einen spezialisierten Anwalt im Internet

Und das Wichtigste: Reden Sie mit Ihren Kindern. Belehren Sie über Filesharing und die Unrechtmäßigkeit, dokumentieren Sie die Belehrung. Eltern haften nämlich nicht automatisch für Ihre Kinder, wenn sie diese aufgeklärt wurden. Nur muss man dies im Zweifel auch beweisen können.

Dies gelang vor dem Bundesgerichtshof bislang aber inkeinem Fall.