Hartmann Reederei MS Köln: Anlegern drohen nach Insolvenz Verluste

Hartmann Reederei MS Köln: Anlegern drohen nach Insolvenz Verluste
04.10.2016190 Mal gelesen
Nur etwa sechs Jahre hielt sich der von der Hartmann Reederei aufgelegte Schiffsfonds MS Köln über Wasser. Anfang dieses Jahres folgte der Insolvenzantrag.

Nun wurde das reguläre Insolvenzverfahren über die Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS Köln KG am 7. September am Amtsgericht Delmenhorst eröffnet (Az.: 12 IN 22/16).

Mit einer Mindesteinlage von 30.000 Euro konnten sich die Anleger an der Gesellschaft der MS Köln beteiligen. Nach der Insolvenz droht ihnen der Totalverlust des Geldes. "Um dies zu verhindern, besteht aber auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Schadensersatzansprüche können beispielsweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn Beteiligungen an Schiffsfonds wurden vielfach als sichere und renditestarke Kapitalanlagen angepriesen. Die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 offenbarte allerdings, dass Schiffsfonds eben dies nicht sind, sondern es sich in der Regel um spekulative Kapitalanlagen handelt. In einem Umfeld sinkender Nachfrage bei gleichzeitigen Überkapazitäten brachen für die Handelsschifffahrt in Folge der Finanzkrise schwere Zeiten an. Da die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielt werden konnten, gerieten auch etliche Schiffsfonds in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. In vielen Fällen stand am Ende die Insolvenz.

"Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Beteiligung informiert werden müssen. Als die Hartmann Reederei den Schiffsfonds MS Köln 2010 auflegte, zeichneten sich die Auswirkungen der Finanzkrise schon ab. Dennoch wurden die Risiken in den Anlageberatungsgesprächen erfahrungsgemäß häufig verschwiegen", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Zu diesen Risiken zählen u.a. die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und ganz besonders die Möglichkeit des Totalverlusts. "Dennoch wurden Schiffsfonds immer wieder auch als Baustein für die Altersvorsorge empfohlen. Wurden die Risiken verschwiegen oder nur unzureichend erläutert, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", sagt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Neben den Risiken hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen offenlegen müssen. Diese sog. Kick-Backs sind für die Anleger ein wertvoller Hinweis auf das Provisionsinteresse der Bank. Daher müssen diese Kick-Backs nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch offengelegt werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

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