Hartmann Reederei: MS Handorf im Insolvenzverfahren

Hartmann Reederei: MS Handorf im Insolvenzverfahren
27.10.2016182 Mal gelesen
Die Schiffsgesellschaft der MS Handorf aus einem Dachfonds der Hartmann Reederei ist insolvent. Das Amtsgericht Delmenhorst hat am 7. September das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS Handorf KG eröffnet (Az.: 12 IN 10/16).

Die Hartmann Reederei hatte den Schiffsfonds MS Handorf und MS Frisia Aller als Dachfonds konzipiert. Investitionsobjekte waren die beiden Schiffe. Anleger konnten sich seit August 2007 mit einer Mindestanlage von 30.000 Euro beteiligen. Nachdem die Gesellschaft der MS Handorf insolvent ist, drohen den Anlegern Verluste.

"Nur noch die MS Frisia Aller kann Einnahmen für die Fondsgesellschaft generieren. Ob dies ausreicht, um den Fonds wirtschaftlich fortführen zu können, ist ungewiss. Zumal die Handelsschifffahrt unter der seit Jahren anhaltenden Krise zu leiden hat. Anleger müssen wahrscheinlich mit finanziellen Verlusten rechnen", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Angesichts der ungewissen Entwicklung können Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: "Vielfach können bei Beteiligungen an Schiffsfonds Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, weil die Anleger fehlerhaft beraten wurden." Denn die Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beratung. Dazu gehört, dass ihnen eine Geldanlage vermittelt wird, die zu ihrem Anlegerprofil passt. "Einem sicherheitsorientierten Anleger dürfen also keine riskanten Geldanlagen wie Schiffsfonds vermittelt werden", erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Zudem müssen die Anleger über die bestehenden Risiken wie lange Laufzeiten, Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts ihrer Einlage umfassend aufgeklärt werden. Ist diese Aufklärung ausgeblieben oder nur unzureichend erfolgt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Bank hohe Provisionen für die Vermittlung der Anteile verschwiegen hat.

Anleger sollten auch die Verjährungsfristen im Auge behalten. Schon ab August 2017 können mögliche Ansprüche verjähren. Daher sollte rechtzeitig gehandelt werden.


Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.


Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de


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