Hamburger Sparkasse muss Altkunden Widerrufsrecht zugestehen

Hamburger Sparkasse muss Altkunden Widerrufsrecht zugestehen
23.05.2016366 Mal gelesen
Noch vier Wochen: Verbraucher sollte jetzt handeln, um den Vorteil des ehemals unbefristeten Widerrufsrechts nutzen zu können. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen!

Hamburger Sparkasse muss Altkunden Widerrufsrecht zugestehen

Die Hamburger Sparkasse muss ein Widerrufsrecht von vielen Kunden für ältere (Immobilien-)Kredite erdulden. Damit ereilt sie dasselbe Schicksal wie zahllose andere Sparkassen im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, deren Kunden heute noch alte Darlehensverträge widerrufen können, obwohl die vertragliche Widerrufsfrist längst verstrichen ist. Doch diesen rechtlichen Nachteil hat sich die Hamburger Sparkasse selbst zuzuschreiben, weil sie ihre Kunden jahrelang fehlerhaft über deren Widerrufsrechte belehrte. Eine verbraucherfreundliche Regelung aus dem Jahr 2002 sah vor, dass Verbrauchern in diesen Fällen ein gesetzliches, unbefristetes Widerrufsrecht zusteht. Das betrifft nun auch Sparkassen Kunden. Diese sollten ihre Chance nutzen und ihr Widerrufsrecht zügig geltend machen, dem "ewigen" Widerrufsrecht bleiben noch ca. vier Wochen.

 

Vermögensvorteil durch Widerruf wahrscheinlich - Vorfälligkeitsentschädigung umgehen und Umschuldung vornehmen

Dieses Widerrufsrecht kann den betroffenen Kunden der Hamburger Sparkasse zu einer hohen Ersparnis verhelfen. Nach dem Gebrauchen des Widerrufsrechts folgt die sogenannte Rückabwicklung des Darlehensvertrages. Im Zuge dieser Rückabwicklung werden alle Leistungen (Zahlungen) beider Vertragsparteien wechselseitig zurückgewährt. Während der Kunde Raten samt Zinsen und Gebühren zurückerhält, muss er an die Sparkasse die Darlehenssumme erstatten. Um das zu bewerkstelligen zu können, mag ein neues Darlehen von Nöten sein. Dieses würde aber zu heutigen, wesentlich besseren Konditionen aufgenommen. Die Umschuldung wäre perfekt, der Kunde spart jahrelang gezahlte hohe Zinsen und Gebühren ein, indem er seinen Altkredit bei der Sparkasse gegen einen neuen eingetauscht hat. Nicht selten sparen Verbraucher durch das Nutzen ihres Widerrufs fünfstellige Geldbeträge. Hinzu kommt, dass die Sparkasse keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für das vorzeitige Beenden des Vertrages hat. Eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an. Ein Widerruf lohnt sich angesichts der historisch niedrigen Zinsen in der Kreditlandschaft 2016 in jedem Falle!

 

Hamburger Sparkasse belehrte Verbraucher unpräzise und verwirrend über Widerruf

Dass dieser, durchaus geschickte, finanzielle Coup für viele Verbraucher möglich ist, liegt zum einen an der bereits erwähnten Regelung aus dem Jahr 2002, zum anderen an Fehlern seitens der Kreditinstitute. Anstatt der gesetzlich vorgeschriebenen (§355 Abs. 2 BGB a.F.) gebotenen Deutlichkeit gerecht zu werden, belehrten Sparkassen wie die Hamburger Sparkasse ihre Darlehensnehmer missverständlich und fehlerhaft. Die Folge waren unzureichend belehrte Verbraucher. Die Hamburger Sparkasse nutzte in ihren Widerrufsbelehrungen beispielsweise jahrelang Zusätze über finanzierte Geschäfte, obwohl diese gar nicht erheblich waren. Die Unzulässigkeit derartiger Zusätze aufgrund von verwirrender Wirkung für den (oft laienhaften) Kunden wurde vom Bundesgerichtshof attestiert. Weiterhin fehlte es den Widerrufsbelehrungen der Hamburger Sparkasse an Präzision im Ausdruck und Verständlichkeit des Inhalts. Kunden fanden sich unbelehrt und verwirrt wieder, Unsicherheiten schreckten vor dem Gebrauchen des Widerrufsrechts ab. Das kann nun nachgeholt werden, denn den fehlerhaft Belehrten steht noch exakt vier Wochen das Recht zu, den Altkredit zu widerrufen.

 

"Schwarz-Rot" lässt Widerrufsrecht ab Juni erlöschen - sofortiges Handeln erforderlich!

Zum 1. April 2016 wurde ein von der Bundesregierung initiiertes Gesetz verabschiedet, das das ehemals unbefristete Widerrufsrecht abschaffte, beziehungsweise eine Frist einführte. Verbraucher, die fehlerhaft über ihre Widerrufsrechte belehrt worden sind, können ihre Darlehensverträge seitdem nur noch ein Jahr und 14 Tage widerrufen. Doch aufgepasst: Altfälle, also all diejenigen, die vor der Gesetzesänderung eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten haben, können von ihrem ehemals "ewigen" Widerrufsrecht noch bis zum 21. Juni 2016 Gebrauch machen.

 

Für eine rechtzeitige Durchsetzung des Widerrufsrechts mit maximalem Erfolg ist eine Rechtsberatung zwingend erforderlich. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet neben einem Team hochqualifizierter Anwälte mit einem großen Erfahrungsschatz und einer bestechenden Erfolgsquote eine kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit an.

 

Weitere Informationen unter: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Einschätzung

 
  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!

 

Mehr zum Thema: