Haftung für Verlinkung auf rechtswidrigen Beitrag, Landgericht Hamburg

Internet, IT und Telekommunikation
25.05.2012349 Mal gelesen
Ob ein Blogger für eine Verlinkung auf einen rechtswidrigen Beitrag haftet, war Gegenstand einer Auseinandersetzung vor dem Landgericht Hamburg.

Das Landgericht Hamburg hat dazu mit Urteil vom 09.03.2012, Az. 324 O 596/11, entschieden.

Der Beitrag, auf den verlinkt wurde, war ein Fernsehbeitrag. Dieser Fernsehebeitrag verletzte nach Ansicht des LG Hamburg das allgemeine Persönlichkeitsrecht des dadurch Betroffenen.

Durch das Setzen eines Hyperlinks auf die auf einem externen Server befindlichen Fernsehberichterstattung haftete der in dem Verfahren vor dem LG Hamburg Beklagte als Verbreiter. Er habe die ihn treffenden Prüfungspflichten verletzt. In dem Zeitpunkt, als er den Hyperlink setzte, hätte er gewusst, dass der Kläger gerichtlich gegen den Fernsehbeitrag vorging. Er hätte daher nicht darauf vertrauen dürfen, dass der Inhalt des Beitrags zutreffend war und den Kläger nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzte.

Zudem würde es auch an einer hinreichenden Distanzierung fehlen.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen

Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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