Händler aufgepasst! Abmahngefahr bei Einfuhr von No-Name Artikeln aus Fernost!

Händler aufgepasst! Abmahngefahr bei Einfuhr von No-Name Artikeln aus Fernost!
07.11.2012375 Mal gelesen
Im Internet finden sich immer wieder Artikel, die dem Original auf den ersten Blick täuschend ähnlich sehen, aber zu einem weitaus günstigeren Preis angeboten werden. Solche No-Name Artikel, welche meistens aus Fernost stammen, sind für Händler und Käufer gleichermaßen interessant. Doch Vorsicht !

In letzter Zeit häufen sich in unserer Kanzlei Mandate, welche als Ausgangspunkt eine Aussetzung der Warenüblassung durch den deutschen Zoll haben.

Für den Fall, dass der deutsche Zoll im Rahmen von Kontrollen verdächtige Ware entdeckt, findet die Aussetzung der Warenüberlassung ihre rechtliche Grundlage in Art. 9 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1383/2003.

Für den einführenden Händler hat dies mehrere unangenehme Folgen:

1.   Er verliert zunächst die von ihm in Fernost erworbenen Warenpositionen. Im  Falle einer tatsächlichen Rechtsverletzung droht die Vernichtung.

2.   Es drohen kostspielige Abmahnungen sowie Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber.

3.   Es drohen strafrechtliche Konsequenzen (§§ 143, 143a, 14 MarkenG)

Bewahren Sie Ruhe, insbesondere bei der Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen.

Im Rahmen unserer anwaltlichen Praxis stellen wir oft fest, dass die Abgabe einer zu weit gefassten strafbewehrten Unterlassungserklärung verheerende Folgen in Gestalt von Vertragsstrafen nach sich zieht.

Unbedingt sollte sorgfältig geprüft werden, ob der Abmahner auch tatsächlich Rechteinhaber und somit aktivlegitimiert ist.

Nicht selten kommt es nach unserer Beobachtung vor, dass z.B. Vertriebsgesellschaften als Abmahner auftreten, ohne selbst Rechteinhaber zu sein.

Es bestehen dann durchaus Verteidigungsansätze !

Handeln Sie nicht vorschnell !

Wir beraten Sie bundesweit !

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Leiers.

In Eilfällen z.B. bei drohendem Fristablauf erreichen Sie Rechtsanwalt Leiers auch an am Wochenende/feiertags mobil unter 0178 / 635 44 35 für ein unverbindliches kostenloses Erstgespräch zu den üblichen Telefontarifen.

Entscheiden Sie sich nach einem solchen Gespräch, ob SIe uns beauftragen möchten.

Gerne vereinbaren Sie auch ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei in Münster.

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Frönd  Nieß  Lenzing  Leiers | RECHTSANWÄLTE

Rechtsanwalt Jens Leiers

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