Hacker greifen Fritzbox-Router an: Nutzer werden über hohe Telefonrechnungen abgezockt

Internet, IT und Telekommunikation
06.02.2014412 Mal gelesen
Wer mit einer Fritzbox von AVM im Internet surft, sollte aufpassen. Es könnte sein, dass Sie aufgrund einer Hacker-Attacke eine überhöhte Telefonrechnung erhalten. Doch Nutzer von Fritzboxen können sich gegen diese Abzocke schützen.

Was war passiert?

Bei der FRITZ!Box handelt es sich um einen bei vielen Nutzern beliebten DSL-Router. Dieser wird in Deutschland von der in Berlin ansässigen Firma AVM hergestellt. Doch jetzt droht Gefahr. Das Unternehmen weist mit Pressemitteilung vom 06.02.2014 darauf hin, dass es in den letzten Tagen vermehrt zu Hacker-Angriffen auf den Router gekommen ist. Aufgrund dessen sollen kostenpflichtige Mehrwertdienste im Ausland angerufen worden sein. Zumindest in einem Fall soll ein Nutzer laut einer Meldung bei spiegel.de eine Telefonrechnung in Höhe von von 4.200 € erhalten haben.

Wie die Hacker an die für den Zugriff erforderlichen Zugangsdaten gekommen sind, ist ungeklärt. Es könnte ein Zusammenhang zu dem kürzlich bekanntgewordenen Diebstahl von 16 Millionen Nutzer-Daten bestehen.

Was Fritzbox Nutzer tun sollten

Fritzbox Nutzer sollten sofort aktiv werden. Sie sollten überprüfen, ob sie den Fernzugriff auf das Internet über HTTPS (Port 443) freigeschaltet haben. In diesem Fall sollten sie diesen sofort abschalten, weil der Angriff nur über den aktivierten Fernzugriff möglich sein soll. Wie Sie das machen - und weitere nützliche Hinweise - finden Sie in einer ausführlichen Anleitung des Herstellers.

Weitere Sicherheitstipps für Internetnutzer

Alle Internetnutzer sollten darüber hinaus überprüfen, ob sie Opfer des kürzlich begangenen Datendiebstahls von etwa 16 Millionen Daten geworden sind. Nähere Informationen hierzu auch zu einem Sicherheitstest erhalten Sie in einer Meldung des BSI. Wichtig ist unter anderem, dass Sie Ihre Passwörter ändern, nicht auf Phishing-Mails hereinfallen und ein online geführtes Bankkonto fortlaufend kontrollieren. Derartige Angriffe aus dem Internet sind übrigens keine Kavaliersdelikte, sondern strafbar. In Betracht kommt etwa das verbotene Ausspähen von Daten nach § 202a StGB sowie Computersabotage nach § 303b StGB.