Haben Sie eine Abmahnung vom IDO erhalten oder sollen eine Vertragsstrafe an den IDO zahlen?

Haben Sie eine Abmahnung vom IDO erhalten oder sollen eine Vertragsstrafe an den IDO zahlen?
09.01.2017178 Mal gelesen
Ich habe bereits eine Vielzahl von Abgemahnten beraten bzw. vertreten, die eine Abmahnung vom IDO erhalten haben oder eine Vertragsstrafe an den IDO zahlen sollten. Auch aktuell (Januar 2017) liegen mir wieder entsprechende Schreiben zur Prüfung und Bearbeitung vor.

Aktuelle Abmahnthemen des IDO:

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. spricht bereits seit einiger Zeit und in größerer Zahl Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen bei eBay aus. Auch in dem mir aktuell vorliegenden Fall geht es wieder um Standard-Wettbewerbsverstöße, die regelmäßig Gegenstand der vom IDO eingeleiteten Abmahnverfahren sind (unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher sowie zum Muster-Widerrufsformular, fehlende Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren, fehlende Einbindung des Links auf die OS-Plattform, fehlende Informationen zur Vertragstextspeicherung und fehlende Grundpreis-Angaben). Umfangreiche Informationen über die Abmahntätigkeit des IDO finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei unter:

http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-IDO-Interessenverband-fuer-das-Rechts-und-Finanzconsulting-deutscher-Online-Unternehmen.htm

 

Der IDO macht auch weiterhin Vertragsstrafen geltend:

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. hat abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen bereits in der Vergangenheit intensiv auf die Einhaltung der Unterlassungsverpflichtungen überprüft und bei Verstößen Vertragsstrafen geltend gemacht. In dem mir aktuell vorliegenden Vertragsstrafenverfahren macht der IDO eine Vertragsstrafe von 4.000,00 Euro geltend. Der Fall macht einmal mehr deutlich, welch weitreichende Konsequenzen die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung haben kann.

 

Auch Sie haben eine Abmahnung vom IDO erhalten oder sollen eine Vertragsstrafe an den IDO zahlen?

Lassen Sie sich zunächst zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Konsequenzen beraten! Gern bespreche ich mit Ihnen im Einzelnen anhand Ihrer konkreten Situation, welche Vorgehensweise Ihren Interessen am ehesten gerecht wird.

 

Sie wünschen eine Beratung?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Online-Händler, die wie Sie mit einer Abmahnung oder sogar einer Vertragsstrafenforderung konfrontiert sind und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren und Vertragsstrafenverfahren.

Gerne berate ich auch Sie.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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