Gut Schlegel Rechtsanwälte Abmahnung Bravado International Group Ltd. - „Rolling Stones“

Gut Schlegel Rechtsanwälte Abmahnung Bravado International Group Ltd. - „Rolling Stones“
28.10.2016351 Mal gelesen
Wir wurden mit der Verteidigung gegen eine markenrechtliche Abmahnung der Gut Schlegel Rechtsanwälte im Auftrag der Bravado International Group Ltd. mandatiert.

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vom 06.10.2016 eine etwaige Markenrechtsverletzung durch den Verkauf von Aufklebern im Internet, die mit dem Markenzeichen der "Rolling Stones" versehen gewesen sein sollen, begangen. Weiterhin gefordert wird die Zahlung von Aufwendungsersatz in Höhe von 2.073,90 €.

Falls Sie ebenfalls Adressat einer solchen Abmahnung sind, ist wichtig, dass Ihre Abmahnung stets unter Beachtung des konkreten Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft wird. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall! Die Gegenseite könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. Diese wäre mit weiteren Kosten für Sie verbunden.

Wir raten jedoch auch dringend davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Es sollte stattdessen u. U. eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de