Grund für die Schadenersatzforderungen der VW Aktionäre Sammelklage gegen den VW Konzern

Aktien Fonds Anlegerschutz
29.11.2016188 Mal gelesen
Schadenersatz für VW Aktionäre möglich: Seit dem Diesel-Abgas-Skandal steht der VW Konzern nicht nur in den USA unter Druck, sondern auch die Aktionäre von VW sind unmittelbar betroffen. Der Vorwurf steht im Raume, dass die Verantwortlichen von VW zu spät Ihre Anleger von diesem drohenden Skandal i

Schadenersatz für VW Aktionäre möglich:  Seit dem Diesel-Abgas-Skandal steht der VW Konzern nicht nur in den USA unter Druck, sondern auch die Aktionäre von VW sind unmittelbar betroffen. Der Vorwurf steht im Raume, dass die Verantwortlichen von VW zu spät Ihre Anleger von diesem drohenden Skandal informiert hatten.

Der Hauptvorwurf liegt darin, dass die VW Aktionäre zu spät über den Skandal und seine Auswirkungen informiert wurden. Dies hatte zur Folge, dass die VW Aktie einen Kurseinbruch von bis zu 50 % zu verkraften hatte. Dieser Kurseinbruch hat Kapital von mehr als 30 Milliarden Euro vernichtet. Diese Kursverluste haben die Aktionäre mit finanziellen Verlusten hinnehmen müssen und mittelfristig betrachtet ist die Chance auf eine Kurserholung nicht gegeben, weil der VW Konzern in einer länger anhaltenden Krise steckt. Die Krise ist aufgrund des Imageschadens und wegen der hohen Strafzahlungen in den USA für den VW Konzern eine Situation mit ungewissem Ausgang, welches durch die diversen Sparmaßnahmen nur zu geringen Verbesserungen der Situation kurzfristig führen wird.

Schadenersatz für VW Aktionäre möglich

Schadenersatz für VW Aktionäre dies wird nun in einer Sammelklage geklärt, welche seit September 2016 beim Oberlandesgericht in Braunschweig eingereicht werden kann. Der Streitpunkt wird nun sein, ab welchem Zeitpunkt der VW Konzern in der Pflicht stand, ihre Aktionäre über den Abgas-Skandal und seine Folgen zu informieren. Nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) soll angeblich der VW Konzern seiner Informationspflicht gegenüber seinen Aktionären nicht nachgekommen sein. Sollte sich dies bestätigen, dann könnten die VW Aktionäre einen individuellen Schadenersatz für die Kursverluste einfordern. Der Knackpunkt wird allerdings der Zeitpunkt des Aktienkaufs der Aktionäre sein und das Gericht wird über den genauen Zeitpunkt der Informationspflicht entscheiden müssen und davon ist die Höhe der Entschädigung pro Aktie abhängig. Prinzipiell kann jeder Aktionär, welcher von den Kursverlusten betroffen ist, sich der Sammelklage anschließen und seine Ansprüche vor Gericht geltend machen.