Global Financial Invest AG (GFI) - Vorstand zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt

Global Financial Invest AG (GFI) - Vorstand zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt
21.09.20151073 Mal gelesen
Das Landgericht Heidelberg hat nun zu Gunsten eines von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertretenen Anlegers ein Versäumnisurteil aufrechterhalten, gemäß dem der Vorstand der Global Financial Invest AG zur Zahlung von Schadensersatz und Zinsen verurteilt worden war.

Nach Auffassung des Gerichts haftet der Beklagte als Vorstand der Global Financial Invest AG der Klägerin auf Schadensersatz gem. § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften. Die GFI hatte den Ankauf von Kapitallebensversicherungen und anderen Kapitalanlagen angeboten.

Dabei schlossen die Anleger mit einem als Treuhänder auftretenden Rechtsanwalt einen Abtretungsvertrag und einen Geschäftsbesorgungsvertrag zur Abtretung von Rechten und zum Zwecke der Kündigung der Lebensversicherungen und anderer Anlagen.

Gemäß dem Geschäftsbesorgungsvertrag wurde der Treuhänder auch von Kunden beauftragt, die Lebensversicherungen bzw. die Vermögensanlagen zu kündigen und die Abwicklung vorzunehmen und über aus der Kündigung der Versicherungen oder der Anlagen eingehenden Gelder einen Kaufvertrag für Rechnung und im Namen des Kunden mit der Global Financial Invest AG abzuschließen.

Mit diesem Geschäftsmodell hatte die Global Financial Invest AG nach Ansicht des Landgerichts Heidelberg unerlaubt das Einlagengeschäft gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 2. Alt. KWG betrieben.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte der GFI AG bereits im Jahre 2012 aufgrund dieses Geschäftsmodells das unerlaubte Betreiben von Einlagengeschäften untersagt.

Über das Vermögen der Global Financial Invest AG ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren anhängig.

Wie dieses Urteil des Landgerichts Heidelberg zeigt, kann aber für Anleger bzw. Versicherungsnehmer, die Lebensversicherungen oder andere Anlagen an die Global Financial Invest AG veräußert haben, die Möglichkeit bestehen, unabhängig und außerhalb des Insolvenzverfahrens Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen durchzusetzen, um den erlittenen Schaden wieder zu realisieren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt und unterstützt betroffene Geschädigte.