Gläubigerversammlungen bei SolarWorld AG: Anleihegläubiger sollten jetzt kündigen!

Gläubigerversammlungen bei SolarWorld AG: Anleihegläubiger sollten jetzt kündigen!
17.05.2013449 Mal gelesen
SolarWorld hält am 22. und 23. Mai 2013 Gläubigerversammlungen ab, um einen Gemeinsamen Vertreter bestellen zu lassen. Eine Kündigung der Anleihe ist jetzt der letzte Ausweg. Anleihegläubiger dürfen nicht abwarten, dass der Gemeinsame Vertreter über ihre Köpfe hinweg einem Schuldenschnitt zustimmt!

Durch eine Kündigung können Anleihegläubiger die sofortige Rückzahlung der vollen Nominale plus Zinsen verlangen. Allerdings wird SolarWorld sich dagegen aller Voraussicht nach wehren. Daher ist eine Kündigung v. a. sinnvoll für Anleger mit einer Rechtschutzversicherung oder für Anleger mit langem Atem.

Die SolarWorld-Anleihebedingungen sehen nämlich ein Recht zur Kündigung aus besonderem Grund ausdrücklich vor. Es spricht viel dafür, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen und die Kündigung erfolgreich sein wird.

Durch eine wirksame Kündigung kann ein Anleihegläubiger verhindern, dass der Gemeinsame Vertreter für ihn den von SolarWorld gewollten Anleger-Verlusten von 60% zustimmt. Wahrscheinlich wird zwar eine Klage auf Auszahlung notwendig sein. Aber es lässt sich für Anleihebesitzer gut argumentieren: Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens ist nicht Kündigungsvoraussetzung und der von SolarWorld beabsichtigte Schuldenschnitt ist eine allgemeine Schuldenregelung im Sinne der Anleihebedingungen und damit ein Kündigungsgrund.

Das Landgericht Köln hat im Deikon-Urteil vom 26.01.2012 entschieden, dass die dortigen Anleihegläubiger der DEIKON in einem ähnlichen Fall ein Kündigungsrecht haben und DEIKON die dortigen Kläger ausbezahlen muss. In der juristischen Literatur gibt es viele Stimmen, die das Urteil für richtig halten. Daher kann dieses Urteil eine Argumentation für die Kündigung gut stützen. Denn die Anleihebedingungen sehen ausdrücklich ein Kündigungsrecht für jeden Gläubiger vor.

Es bietet sich zudem an, die Gerichtsverfahren zu beschleunigen, indem soweit möglich und sinnvoll im sog. Urkundenprozess vorgegangen wird. Es ist nicht ausgeschlossen ist, dass sich schnelles Handeln auszahlt: Es werden voraussichtlich nicht allzu viele Anleger die fristlose Kündigung erklären. Eventuell ist denkbar, dass SolarWorld die Anleger, die fristlos kündigen und Klage erheben, auch des Rechtsfriedens wegen nach Abschluss der Restrukturierung ausbezahlt. Denn es besteht die reelle Möglichkeit, dass SolarWorld die Restrukturierung schafft. Dann wären Anleger durch eine erfolgreiche Kündigung und Klage gut herausgekommen.

Für eine Vielzahl von SolarWorld-Gläubigern haben wir daher bereits Kündigungen eingereicht und sind auch schon beauftragt zu klagen, falls SolarWorld die Rückzahlung verweigert.

Die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall SolarWorld, bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar). Hierbei wurden bereits mehrere 1000 Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Für Anleihebesitzer spricht die Kanzlei die Kündigung der Anleihe aus und verlangt Rückzahlung. Grundlage der Vergütung ist eine Pauschale, sodass die Kosten transparent sind.

Kontakt:

Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, LL.M. (Washington, D.C.)

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte

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