Gläubigerversammlung der Marketing Terminal GmbH

Gläubigerversammlung der Marketing Terminal GmbH
20.05.2015173 Mal gelesen
Der Termin für die Gläubigerversammlung der Marketing Terminal GmbH steht - Insolvenzverwalter schreibt alle Betroffenen an

Lange haben die Betroffenen im Insolvenzfall "Marketing Terminal" GmbH auf Informationen warten müssen, jetzt gab es einen Brief von Insolvenzverwalter Cramer (Kanzlei Flöther & Wissing). Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der Marketing Terminal-Geschädigte vertritt, empfiehlt, jetzt unbedingt aktiv zu werden und auf das Schreiben zu reagieren.

Neue Informationen gibt es nicht, viele Betroffene sind darüber sehr verärgert. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiß aber: "Es ist nicht die Aufgabe eines Insolvenzverwalters, über Möglichkeiten und Chancen zu informieren. Er muss abwickeln, und genau das macht Rechtsanwalt Cramer gerade!"

Der Insolvenzverwalter steht nun in der Pflicht, Werte der GmbH zu sichern und zu verwerten, damit das so gewonnene Geld der Gemeinschaft der Geschädigten zugeführt werden kann. Dazu ist jetzt auf jeden Fall eine die Frist wahrende Anmeldung zur Insolvenztabelle notwendig. Dazu braucht es nicht unbedingt einen Anwalt, trotzdem können hier Fehler unterlaufen, die zum vollständigen Verlust der Forderung führen können. Daher sollte der Antrag sehr sorgfältig und unter Umständen auch mit Unterstützung eines Anwaltes ausgefüllt werden.

Dr. Ralf Stoll: "Viele Geschädigte sind vollends verunsichert, da setzt das aktuelle Schreiben mit Bitte um Antwort an die Kanzlei Flöther & Wissing noch eins drauf!"

Wichtig bei der Forderungsanmeldung ist es, den eigenen konkreten Schaden exakt dokumentieren zu können. Hier empfiehlt Stoll, sich unbedingt auf nachweisliche Verluste und Forderungen zu beschränken, denn es ist nicht zu erwarten, dass der Insolvenzverwalter Forderungen anerkennt, für die es keine Belege gibt. Unterlagen sollten auf jeden Fall als Einschreiben versendet werden, insbesondere dann, wenn es sich um Originale handelt.

Stoll weißt außerdem darauf hin, dass im Falle der Vermittlung der Kapitalanlage Schadensersatzansprüche gegen den Berater bestehen können, die unabhängig vom Insolvenzverfahren zu verfolgen sind.

Die Gläubigerversammlung für Gläubiger der Marketing Terminal GmbH findet übrigens am 28. Juli 2015 in München statt.

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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