GFE- Neuer Schock für Anleger – Finanzamt erkennt Unternehmereigenschaft nicht an.

Wirtschaft und Gewerbe
07.03.2011691 Mal gelesen
Umsatzsteuerabzug damit nicht möglich. Nachzahlungen an das Finanzamt gefordert! CLLB Rechtsanwälte vertritt geschädigte Anleger bei Schadenersatzklagen

Die bereits mehr als leidgeprüften Anleger der GFE Nürnberg erhalten in diesen Tagen erneut beunruhigende Post. Diesmal vom Finanzamt.

 

Seitens der GFE und der von Ihr beauftragten Anlageberater wurde der Erwerb der BHKWs u.a. damit beworben, dass die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer im Rahmen des sog. Vorsteuerabzugs vom Finanzamt zurückgefordert werden kann. Der Kaufpreis des jeweiligen BHKWs würde sich damit um 19 Prozentpunkte reduzieren. Ein weiteres Argument für den Erwerb.

 

Nun stellen jedoch die ersten Finanzämter fest, dass es sich bei dem Erwerb der BHKWs nicht um eine selbständige Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, sondern schlichtweg um eine Kapitalanlage handelt. Wörtlich führt z.B. das Finanzamt Saabrücken aus:

 

"Die Investoren treten nicht als Unternehmer, sondern als reine Kapitalgeber auf. Die Investoren sind mit der sog. "Verpachtung" eines BHKWs weder beruflich, noch gewerblich i.S.v. § 2 I S.1 Umsatzsteuergesetz" tätig. Es liegt keine Verpachtung, sondern vielmehr eine auf die Bereitstellung von Kapital gerichtete Investition vor."

 

Die Entscheidung der Finanzämter hat nunmehr zur Folge, dass die ohnehin bereits stark verunsicherten Anleger nun auch noch mit der Rückforderung der bereits erhaltenen Umsatzsteuererstattungen rechnen müssen, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 100 Anleger der GFE vertritt.

 

Sofern die Anleger ihre Pachtzinsrechnungen mit Umsatzsteuer ausgewiesen hatten, besteht zudem die Gefahr, dass die darin enthaltene Umsatzsteuer trotz fehlender Unternehmereigenschaft auch weiter an das Finanzamt abgeführt werden muss, sofern die Rechnungen nicht korrigiert werden.

 

Aus Sicht der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte bestehen für die Anleger der GFE nachwievor folgende Möglichkeiten:

 
  1. Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegenüber den jeweiligen Anlageberatern
  2. Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegenüber den Hintermännern
  3. Anmeldung der Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens
 

Seitens der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurden bereits die ersten Klagen gegen Anlageberater vorbereitet, nachdem diese sich teilweise außergerichtlich geweigert hatten, die den Anlegern entstandenen Schäden zu ersetzen.

 

Die Klagen sind auf Rückabwicklung der jeweiligen Verträge gerichtet. Die Anleger sollen dabei so gestellt werden, als hätten sie die BHKWs nie erworben.

 

"Bis heute hat keiner der von uns vertretenen Anleger, das von ihm bestellte BHKW zu Gesicht bekommen", erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg geht nachwievor von einem gewerbsmäßigen Betrug in der Sache aus, berichtet die Lokalpresse.