GEZ-Gebühren 2013 – Jeder Haushalt muss zahlen

Internet, IT und Telekommunikation
02.09.20128002 Mal gelesen
Ab dem 1. Januar 2013 ist es soweit. Die Änderung am Rundfunkstaatsvertrag tritt in Kraft. Das heißt Rundfunkgebühren werden nicht mehr pro gemeldetes Gerät, sondern pauschal pro Haushalt fällig. Was heißt das letztendlich für die Bürger und ist eine Änderung so rechtens?

Bisher war es recht leicht keine Rundfunkgebühren zahlen zu müssen. Mitarbeiter der GEZ musste man nicht ins Haus lassen, Geräte wie Radio, Handy, PC oder Fernseher wurden nur teilweise oder gar nicht gemeldet. Ab dem 1. Januar ist das anders. Es wird von jedem Haushalt eine Pauschale von 17,98 € fällig, unabhängig davon welche Geräte tatsächlich vorhanden sind. Für Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitze muss ebenfalls gezahlt werden. Das heißt wer eine Zweitunterkunft besitzt muss auch doppelt zahlen.

Familien und Wohngemeinschaften ziehen ihren Vorteile aus der neuen Regelung. Wo vorher noch pro Gerät gezahlt werden musste, ist die Zahlung pro Haushalt die durchaus günstigere Variante.

Nachteile haben jene die nur ein Gerät, einen Computer oder Handy besitzen. Auch bei ihnen wird der Vollbetrag fällig.

 

Von der Gebühr befreit sind:

-Arbeitslosengeldempfänger (Empfänger von Sozialleistungen oder Sozialhilfe)

-Auszubildende

-Studenten, sofern sie Bafög beziehen

-taubblinde Menschen

-Menschen mit Behinderung zahlen weniger

So wird es düster für alle Schwarzseher. Wer keine Gebühr zahlt begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Eine Umgehung der Gebühr wird so fast unmöglich. Die Rundfunkanstalten argumentieren mit einer Vereinfachung des Systems und einer zeitgemäßen Anpassung an die moderne Informationsgesellschaft.

 

Was kann man dagegen tun ?

Ein Beispiel für Gegenwehr ist die Aktion von online-boykott.de :

Zusammen konnte ein Volk ein ganzes System samt Mauer zu Fall bringen!

Mitmachen ist sehr einfach:

  • Falls erteilt, Dauerauftrag bei seiner Hausbank löschen oder Einzugsermächtigung an die GEZ widerrufen.
  • Zahlungen ab 2013 einstellen.
  • Mahnungen kassieren.
  • Beitragsbescheid abwarten.
  • Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben - die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle.1)
  • Widerspruchsbescheid abwarten. Das kann dauern und es können dazwischen Einschüchterungsschreiben von der GEZ kommen. Dabei nur insofern reagieren, dass man seinen Anspruch auf den Widerspruchsbescheid bekräftigt.
  • Wenn endlich der Widerspruchsbescheid kommt, innerhalb von 4 Wochen Klage mit Begründung beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Das zuständige Verwaltungsgericht ist auf dem Widerspruchsbescheid vermerkt.
 

Wir sind gespannt wie sich das Ganze entwickeln wird und halten Sie natürlich auf dem Laufenden.

Auszüge aus dem neuen Rundfunkstaatsvertrag:

 

§8 Höhe des Rundfunkbeitrags

Die Höhe des Rundfunkbeitrags ist vorbehaltlich einer Neufestsetzung im Verfahren nach § 3 auf monatlich 17,98 Euro festgesetzt.

 

§ 12 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,

2.         der Anzeigenpflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder 3. den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht

leistet. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen.

(4) Daten über Ordnungswidrigkeiten sind von der Landesrundfunkanstalt unverzüglich nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens zu löschen.

 

Rundfunkfinanzierungstaatsvertrag vom 31. August 1991, zuletzt geändert durch Artikel 6 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (GBI.BW 2011, S. 477, 486; GVBI.RP 2011, S. 385, 393; Amtsbl. Saarland 2011, S. 1618, 1626); gültig ab 1.1.2013.

  

Weitere Infos bekommen sie hier: http://www.rundfunkbeitrag.de