Gewa-Tower: Möglichkeiten der Anleger nach Baustopp und Insolvenz

Wirtschaft und Gewerbe
02.01.2017216 Mal gelesen
Gewa-Tower: Möglichkeiten der Anleger nach Baustopp und Insolvenz

Der dritthöchste Wohnturm Deutschlands soll der GEWA-Tower in Fellbach bei Stuttgart werden. Das Richtfest wurde bereits gefeiert, doch dann folgten Baustopp und der Insolvenzantrag der Projektgesellschaft Gewa 5 to 1 GmbH & Co. KG. Das Amtsgericht Esslingen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am 21. November eröffnet (Az.: 13 IN 789/16).

 

Als die Bauarbeiten an dem GEWA-Tower eingestellt wurden, begann die Gerüchteküche zu brodeln. Und zum Schrecken der Anleger wurde aus den Gerüchten Realität. Die Gewa 5 to 1 und der Generalunternehmer konnten keine Einigung über die Wiederaufnahme der Bauarbeiten erzielen und es folgte der Insolvenzantrag. Bisher ist rund ein Drittel der Wohnungen in dem Hochhaus noch nicht verkauft. Das Hotel in dem Tower konnte zwar im Rahmen eines Forward-Deals an einen Investor verkauft werden. Das Geld fließt nach Unternehmensangaben aber erst, wenn das Hotel fertiggestellt und vom Käufer abgenommen ist. Das soll erst im ersten Quartal 2017 der Fall sein.

 

Derzeit scheinen der Fortgang und die weitere Finanzierung des Bauprojekts noch nicht geklärt zu sein und eine Folge davon ist der Baustopp. Damit ist auch das Geld der Anleihe-Anleger in Gefahr. Die Gewa 5 to 1 emittierte im März 2014 eine Anleihe (ISIN: DE000A1YC7Y7) mit einem Volumen von bis zu 35 Millionen Euro und verzinste sie jährlich mit 6,5 Prozent. Im März 2018 ist die Anleihe zur Rückzahlung fällig. Auch wenn die Anleihe u.a. durch eine Grundschuld besichert ist, dürfte die aktuelle Entwicklung den Anlegern einige Sorgen bereiten. Ihre Hoffnungen ruhen nun auf dem vorläufigen Insolvenzverwalter und einer zügigen Fertigstellung des Towers.

 

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Ob und wie es mit dem Gewa-Tower weitergeht, ist derzeit noch völlig offen. Es kann auch zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens kommen. Dann könnten den Anlegern hohe Verluste drohen. Ihre Forderungen müssten sie dann beim Insolvenzverwalter anmelden. Ebenfalls stellt sich die Frage, ob finanzielle Belastungen auf die Anleger zukommen werden und z.B. die Anleihebedingungen geändert werden sollen. Auch das führt in der Regel zu finanziellen Verlusten. Wie erwähnt, muss für etwa ein Drittel der Wohnungen noch ein Käufer gefunden werden. Ob die angestrebten Verkaufspreise angesichts der aktuellen Umstände erreicht werden können, ist ebenfalls fraglich.

Unterm Strich ist zu befürchten, dass die Anleger Verluste erleiden werden. Daher sollten alle rechtlichen Optionen geprüft werden. Es können z.B. Schadensersatzansprüche gegen Prospektverantwortliche und Anlageberater entstanden sein, wenn über die Risiken des Projekts nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde.