Gewa Tower: Insolvenzverfahren eröffnet

Gewa Tower: Insolvenzverfahren eröffnet
30.11.2016285 Mal gelesen
Die Zukunft des Gewa-Towers liegt nun auch in den Händen des vorläufigen Insolvenzverwalters. Denn das Amtsgericht Esslingen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Projektgesellschaft Gewa 5 to 1 GmbH & Co. KG am 21. November eröffnet (Az.: 13 IN 789/16).

Stolze 107 Meter ragt der Gewa-Tower in Fellbach bei Stuttgart in die Höhe. Das Richtfest wurde bereits gefeiert, doch inzwischen haben sich die Aussichten längst verfinstert. Baustopp, Insolvenzantrag und rund ein Drittel der Wohnungen noch nicht verkauft. Die Zukunft ist ungewiss. Das bereitet auch den Anleihe-Anlegern Sorgen. Denn zur Finanzierung hatte die Gewa 5 to 1 GmbH & Co. KG eine Anleihe mit einem Volumen von bis zu 35 Millionen Euro emittiert. 6,5 Prozent Zinsen sollte die Anleihe den Anlegern jährlich bringen und 2018 das investierte Geld zurückfließen. Ein zusätzliches Verkaufsargument war sicher auch die Besicherung der Anleihe durch die Bestellung erstrangiger Grundschulden. Ob sich die Konditionen angesichts der aktuellen Entwicklung noch halten lassen, ist ungewiss.

Das Bauprojekt soll zwar beendet werden. Momentan sind aber noch einige Fragen offen. Die restlichen Wohnungen müssen verkauft werden, möglicherweise steigt ein Investor ein. "Das kann alles Auswirkungen auf die Anleger haben. Unter den aktuellen Voraussetzungen ist es sicher schwieriger geworden, die Wohnungen zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Auch ein Investor könnte Forderungen mit seinem Engagement verknüpfen. Das könnte auch Folgen für die Anleihe, sprich für die Anleger haben. Finanzielle Verluste sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr auszuschließen", sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Um sich vor Verlusten zu schützen, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. So könnten Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern entstanden sein. Rechtsanwalt Kanz: "Jetzt kann alles auf den Prüfstand kommen. Forderungen können sich sowohl gegen die Prospektverantwortlichen als auch gegen die Vermittler richten. Die Anleger hatten einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beratung. Dazu gehört u.a. auch eine vollständige Aufklärung über die bestehenden Risiken der Geldanlage."

 

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

 

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Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Simon Kanz

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