Getty Images - Abmahnung durch Waldorf Frommer - 5 Regeln, die beachtet werden sollten

Getty Images - Abmahnung durch Waldorf Frommer - 5 Regeln, die beachtet werden sollten
28.08.2015160 Mal gelesen
Unternehmen und Selbstständige, die eine Abmahnung von Getty Images über die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München erhalten haben, sollten 5 Regeln beachten, um Kosten zu sparen.

Welche Regeln das sind erkläre ich im nachfolgenden Beitrag und dem dazugehörigen Video.

 

Was sollten Unternehmen und Selbstständige tun, denen eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer ins Haus flattert? Vorwurf: Die unlizenzierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials

 

Bereits im Jahr 2008 habe ich Spiegel Online ein Interview zu der damaligen Getty Images Abmahnwelle gegeben. Verändert hat sich seitdem wenig.

 

Getty Images verschickt nach wie vor Rechnungen an Selbstständige und Unternehmen - auch per Email. Der Vorwurf: Nutzung von Bildern ohne Lizenz.

 

Wer dann nicht zahlt wird von der Kanzlei WF abgemahnt. Hier gibt es fünf Punkte, die beachtet werden müssen, um Fehler zu vermeiden, die sehr viel Geld kosten können.

 
  1. Waldorf Frommer fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine solche UE überhaupt abgeben werden muss. Warum? Mit Unterschrift der Unterlassungserklärung wird ein Vertrag mit lebenslänglicher Bindung an Getty Images geschlossen. Bei jedem weiteren Verstoß wird dann eine Vertragsstrafe von mehreren tausenden Euro fällig. Es sollte daher sehr genau geprüft werden, ob eine rechtliche Verpflichtung zur Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung überhaupt besteht.
  2. Entfernung des Bildes - Das Bild muss restlos entfernt werden, auch vom Server. Ist das Bild auch nur noch durch Eingabe einer URL abrufbar, dann wird dennoch die Vertragsstrafe fällig.
  3. Auskunft über Bildverwendung - Im Falle eines Verstoßes muss Auskunft über die Bildverwendung erteilt werden - hier sollte man wahrheitsgemäße Angaben machen soweit diese überprüft werden können.
  4. Anwaltskosten - Abgemahnte sollten die Anwaltskosten angreifen - Die in der Abmahnung genannten Streitwerte sind oft zu hoch gegriffen.
  5. Lizenzgebühren - Nach Auskunftserteilung schickt Waldorf Frommer eine Rechnung und will Geld für die unlizenzierte Verwendung des Bildes - Spätestens hier sollte eine Prüfung der Lizenzgebühr im Einzelfall erfolgen (wie lange wurde das Bild verwendet, wo und zu welchen Zwecken) Die Prüfung ist über die Bildnummer und die Bilddatenbank von Getty Images möglich.
 

Werden diese 5 Punkte beachtet dann kann die Abmahnung bestmöglich beendet werden, wenn die entsprechenden Argumente an der richtigen Stelle vorgetragen werden.