Gesundheitsreform - Was ändert sich zum 01. Juli 2007 bei der Krankenversicherung (Goßens / Berlin)

Änderungen:
1. Rückkehrrecht für frühere Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV)
Ehemalige Mitglieder der PKV haben jetzt ein Rückkehrrecht.
Ab 1. Juli dürfen sie sich in einem „erweiterten Standardtarif“ versichern.
2. Das gleiche gilt für alle Menschen, die nie versichert waren und normalerweise in die PKV gehören wie z. B. Selbständige.
3. Für einst gesetzlich Versicherte gilt das Rückkehrrecht bereits seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 1. April.
4. Ab sofort kann keiner mehr wegen Krankheit oder Alter von der PKV abgewiesen werden.
5. Der Tarif der PKV entspricht mit seinen Leistungen ungefähr dem der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Interessant ist, dass die Prämien nicht erhöht werden dürfen. Der monatliche Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung von Arbeitnehmern (derzeit gut 500 Euro im Monat) nicht überschreiten.
Ausblick:
Ab 1. Januar 2009 muss die PKV einen neuen Basistarif anbieten, der nach ähnlichen Regeln funktioniert wie der Standardtarif.
Weitere Informationen:
Weitere detailierte Informationen zur Gesundheitsreform und Broschüren zur Gesundheitsreform, dem Gesundheitssystem sowie Daten und Fakten zum Gesundheitsstandort Deutschland, Anspruch auf Impfungen, zu Reha-Maßnahmen, zum Versicherungssschutz und zu den neuen Wahltarifen erhalten Sie auf den Webseiten des Bundesministerium für Gesundheit.
© Burkhard Goßens
- Rechtsanwalt -
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