Gesundheitsreform - Was ändert sich zum 01. Juli 2007 bei der Krankenversicherung (Goßens / Berlin)

Fachartikel aus dem Bereich Gesundheit, Arzthaftung und Krankenversicherung - 04.07.2007 - 1.962 mal gelesen.
Seit dem 1. April 2007 ist die Gesundheitsreform in Kraft. Der 01. Juli 2007 ist der Stichtag für die zweite Stufe der Reform.
Geld und Pillen

Änderungen:
1. Rückkehrrecht für frühere Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV)
Ehemalige Mitglieder der PKV haben jetzt ein Rückkehrrecht.
Ab 1. Juli dürfen sie sich in einem „erweiterten Standardtarif“ versichern.

2. Das gleiche gilt für alle Menschen, die nie versichert waren und normalerweise in die PKV gehören wie z. B. Selbständige.

3. Für einst gesetzlich Versicherte gilt das Rückkehrrecht bereits seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 1. April.

4. Ab sofort kann keiner mehr wegen Krankheit oder Alter von der PKV abgewiesen werden.

5. Der Tarif der PKV entspricht mit seinen Leistungen ungefähr dem der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Interessant ist, dass die Prämien nicht erhöht werden dürfen. Der monatliche Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung von Arbeitnehmern (derzeit gut 500 Euro im Monat) nicht überschreiten.

Ausblick:
Ab 1. Januar 2009 muss die PKV einen neuen Basistarif anbieten, der nach ähnlichen Regeln funktioniert wie der Standardtarif.

Weitere Informationen:
Weitere detailierte Informationen zur Gesundheitsreform und Broschüren zur Gesundheitsreform, dem Gesundheitssystem sowie Daten und Fakten zum Gesundheitsstandort Deutschland, Anspruch auf Impfungen, zu Reha-Maßnahmen, zum Versicherungssschutz und zu den neuen Wahltarifen erhalten Sie auf den Webseiten des Bundesministerium für Gesundheit.

© Burkhard Goßens
    - Rechtsanwalt -
    vCard 

Der vorgenannte Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Er stellt keine rechtliche Beratung dar. Eine Haftung aufgrund der hier gegebenen allgemeinen Hinweise ist ausgeschlossen. Diese wird nur bei individueller Beratung übernommen. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung von Rechtsanwalt Burkhard Goßens, Ahornallee 10, 14050 Berlin - Charlottenburg (Westend)

Weitere Infos im Gesundheitsrecht bei www.gesundheitsrecht.info

 Suchwörter: Krankenkasse, gesetzliche Krankenversicherung, Krankenversicherungsrecht, Krankenkassenrecht, private Krankenkasse, Änderungen, HealthCare, health care,
Bildnachweis:http://de.fotolia.com/

Kommentieren Sie diesen Beitrag: