Gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht bei Nachbarschafts­streit

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
06.03.2017146 Mal gelesen
Im Jahre 2010 kam es in einem Wald in Baden-Württemberg zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Landwirten. Während der eine Klage erhob, weil er angeblich mit einem Messer angriffen worden war, behauptete der andere, der Kläger habe in Wirklichkeit ihn mit einem Zaunpfahl schlagen wollen. Die...

Im Jahre 2010 kam es in einem Wald in Baden-Württemberg zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Landwirten. Während der eine Klage erhob, weil er angeblich mit einem Messer angriffen worden war, behauptete der andere, der Kläger habe in Wirklichkeit ihn mit einem Zaunpfahl schlagen wollen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren ein, da Aussage gegen Aussage stand und es keine weiteren Zeugen oder Erfolge durch polizeiliche Ermittlung gab.

Was es jedoch tatsächlich gab, war die Verletzung des Unterarmes des Klägers. Mit dem Verweis auf die Messerattacke des Nachbarn, der ihm einen Nervenstrang durchgeschnitten habe, beantragte der 78-Jährige im Jahre 2015 Versicherungsleistungen bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, bei der er gesetzlich unfallversichert war. Diese lehnte jedoch ab mit der Begründung, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handele.

Die nachfolgende Klage des Landwirts gegen die Sozialversicherung blieb erfolglos. Sowohl das Sozialgericht Reutlingen, wie auch in zweiter Instanz das Landessozialgericht Baden-Württemberg lehnten es ab, dem Kläger Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zuzugestehen: Ein Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung liege nur dann vor, wenn die berufliche Tätigkeit Ursache für einen eingetretenen Gesundheitsschaden sei, so die Gerichte.

Ohnehin konnte der Messerangriff des Nachbarn schon vorher nicht nachgewiesen werden und war daher zweifelhaft. Doch selbst wenn der Nachweis gelungen wäre, wäre die Schädigung des Klägers nach den Erkenntnissen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens allein auf einen Nachbarschaftsstreit zurückzuführen und habe daher keinerlei berufsbedingte Ursache, selbst dann nicht, wenn die Verletzung während der beruflichen Tätigkeit zugefügt wurde.

Rechtsanwalt Dr. Maubach informiert rund um alle Fragen zur Versicherungsrecht und steht für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.