Gesetzentwurf vom Bundesrat gebilligt: Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf-und Strafprozessrecht

Medien- und Presserecht
14.05.2012337 Mal gelesen
Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf-und Strafprozessrecht hat der Bundestag zugestimmt, der Bundesrat hat den Gesetzentwurf gebilligt.

Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) soll die Stärkung der Pressefreiheit, die im Koalitionsvertrag vereinbart ist, umgesetzt werden.

Am 11. Mai 2012 hat das Gesetz den Bundesrat passiert.

Eine wichtige Neuerungen besteht darin, dass die Rechtswidrigkeit der Beihilfe zum Geheimnisverrat für Medienangehörige in § 353b StGB ausgeschlossen wird, sofern sich die Medienangehörigen darauf beschränken, geheimes Material entgegenzunehmen, auszuwerten oder zu veröffentlichen.

Ferner wird ein besserer Schutz vor Beschlagnahmen durch das neue Gesetz geregelt.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
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