Geschlossener Fonds fordert Ausschüttungen zurück? Wie können sich betroffene Anleger dagegen wehren?

Geschlossener Fonds fordert Ausschüttungen zurück? Wie können sich betroffene Anleger dagegen wehren?
10.07.2014207 Mal gelesen
Entpuppt sich ein geschlossener Fonds nicht als Erfolgsmodell, dann kann dies für Anleger unangenehme Folgen haben. Insbesondere dann, wenn sie sich mit der Rückforderung von Ausschüttungen auseinandersetzen müssen. Jedoch können solche Rückforderungen nicht unbeschränkt werden.

Wenn eine Kapitalanlage mit finanziellen Problemen kämpft, dann hat dies auch Auswirkungen auf die Anleger. Bei geschlossenen Fonds führt dies bisweilen dazu, dass die Anleger zur Rettung des Fonds beitragen sollen. Ein Ansatzpunkt sind Fondssanierungen mit finanzieller Beteiligung der Anleger, z. B. Restrukturierungskonzept mit freiwilliger finanzieller Beteiligung der Anleger. Doch nicht bei jedem in Schieflage geratenen Fonds ist dies der Fall. In den vergangenen Monaten und Jahren erhielt bereits so mancher Anleger Schreiben, in welchen zur Rückzahlung von bereits erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert wurde.

 

Als Beispiele für solche Rückzahlungsforderungen dienen meist Schiffsfonds, da gerade bei solchen Fonds sich bereits zahlreiche Anleger mit entsprechenden Forderungen auseinandersetzen mussten. Zu den betroffenen Fonds gehören beispielsweise der Lloyd Fonds LF 50 Flottenfonds V, der im vergangenen Frühjahr Auszahlungsrückzahlungen forderte. Doch es gibt auch andere Beispiele. Vor einigen Monaten forderte der geschlossene Immobilienfonds HCI Holland VIII von den Anlegern die Rückzahlung von Ausschüttungen. Der Fonds verwies auf noch nicht bediente Bankenforderungen wegen Immobilienkrediten und reichte diese Forderungen an die Anleger weiter.

 

Doch nicht in jedem Fall kommen betroffene Anleger diesen Aufforderungen nach. Daher hatte der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr über die Rückforderungen eines geschlossenen Schiffsfonds zu entscheiden (Urteile vom 12.03.2013 - II ZR 73/11 und II ZR 74/11). Ein Schiffsfonds hatte von den Anlegern "darlehenshalber" gewährte Ausschüttungen zurückgefordert. Die hieran anknüpfenden Rechtsstreite entschieden Gerichte zunächst zugunsten der Fondsgesellschaft - der Bundesgerichtshof urteilte zugunsten der Anleger. Denn es sei keine hinreichende vertragliche Grundlage für die konkreten Forderungen vorhanden. Entscheidungen zeigen, dass nicht jede Rückforderung von Ausschüttungen vor Gericht bestandskräftig ist.

 

Was bedeutet dies nun für Anleger geschlossener Fonds, wenn sie sich mit der Rückforderung von Ausschüttungen auseinandersetzen müssen? Wie sich anhand der grob umrissenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs erkennen lässt, sind die jeweiligen Vertragswerke und die konkrete rechtliche Grundlage der Forderungen von entscheidender Bedeutung. Daher kann können diese Entscheidung nicht automatisch auf jede Rückforderung eines geschlossenen Fonds übertragen werden. Dennoch signalisieren diese Entscheidungen deutlich, dass nicht jede Rückforderung von Ausschüttungen gerechtfertigt ist und dass es sich für betroffene Anleger lohnen kann, entsprechende Forderungen von Anwälten rechtlich überprüfen zu lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rückforderung von Ausschüttungen

 

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