Geschlossene Fonds: Wie können sich Anleger wehren, wenn ihre Kapitalanlage Geldforderungen stellt?

Geschlossene Fonds: Wie können sich Anleger wehren, wenn ihre Kapitalanlage Geldforderungen stellt?
23.07.2014218 Mal gelesen
Nicht jeder geschlossene Fonds kann die einstigen Prognosen erfüllen. Besonders bitter für Anleger ist es jedoch, wenn sie nicht „nur“ auf die Renditen verzichten müssen, sondern ihre Kapitalanlage Geld benötigt. Können sich Anleger in solchen Fällen wehren?

Ein geschlossener Fonds ist mehr als eine bloße Kapitalanlage. Wenn ein Anleger sich an einem solchen Fonds beteiligt, investiert er in eine Unternehmen. Dass ein Fonds wie jedes Unternehmen wirtschaftlichen Erfolg nicht garantieren kann, wird Anlegern immer wieder erst dann bewusst, wenn der Fonds in eine finanzielle Schieflage geraten ist und sich mit Geldforderungen an die Anleger wendet. Dass es sich hierbei nicht nur um graue Theorie handelt, mussten die Anleger verschiedener Schiffs-, Medien- und auch Immobilienfonds in den vergangenen Jahren erfahren. Da die Anleger nicht immer auswählen können, ob sie zahlen möchten oder nicht, kann sich für betroffene Anleger die Frage stellen, ob sie solche Geldforderungen abwehren können.

 

Da betroffene Anleger sich bereits gegen Geldforderungen ihrer Kapitalanlage wehrten, kam es zu Rechtsstreiten. Vor Gericht musste geklärt werden, ob die Forderungen des geschlossenen Fonds durchgesetzt werden können oder nicht. Einige dieser Prozesse gelangten sogar zum Bundesgerichtshof. Im vergangenen Jahr hatte der BGH zu entscheiden, ob ein Schiffsfonds "darlehenshalber" gewährte Ausschüttungen zurückfordern kann. Der Bundesgerichtshof prüfte die Verträgen des Schiffsfonds und befand, dass diese keine ausreichende Grundlage für so begründete Forderung bieten würden (Urteile vom 12.03.2013 - II ZR 73/11 und II ZR 74/11).

 

Doch die Rückforderungen einer "darlehenshalber" gewährten Ausschüttung nur eine von verschiedenen rechtlichen Begründungen auf die eine Forderung gestützt werden kann. Die Fondsverwaltungen begründen die Forderungen gegenüber den Anlegern auch mit anderen rechtlichen Begründungen. Teilweise werden handelsrechtlichen Vorschriften herangezogen, andere Fonds teilten ihren Anlegern mit, dass sie ihre reduzierte Einlage wieder "auffüllen" müssten. Bei einer Fondsinsolvenz kann sogar der Insolvenzverwalter sich mit Rückzahlungsforderungen an die Anleger werden.

 

Wie schon anhand dieser unterschiedlichen Konstellationen und Ansatzpunkte erkennen lässt, ist das Thema komplex. Da die rechtlichen Grundlagen der Rückforderungen unterschiedlich sind, gibt es auch keine Patentlösung für alle Fälle. Dennoch zeigen die höchstrichterlichen Urteile, dass nicht jede Forderung bestandskräftig ist. Für betroffene Anleger bedeutet dies, dass es sich lohnen kann, Geldforderungen eines geschlossenen Fonds anwaltlich überprüfen zu lassen.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema befinden sich auf unserer Infoseite Rückforderung von Ausschüttungen.


Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

dr-stoll-kollegen.de