Geschlossene Fonds: Nicht jede Rückforderung von Ausschüttungen ist berechtigt

Geschlossene Fonds: Nicht jede Rückforderung von Ausschüttungen ist berechtigt
08.07.2014244 Mal gelesen
Mit zurückgeforderten Ausschüttungen mussten sich bereits die Anleger verschiedener geschlossener Fonds auseinandersetzen. Doch nicht in jedem Fall sind solche Forderungen durchsetzbar.

Wenn ein geschlossener Fonds mit finanziellen Problemen zu kämpfen hat, dann erhalten die betroffenen Anleger oftmals Post. Ein Lösungsansatz sind Restrukturierungskonzepte, an welchen sich die Anleger mit freiwilligen Unterstützungsbeiträgen beteiligten sollen (z. B. bei verschiedenen KGAL SeaClass Schiffsfonds). Doch es gibt auch Ansätze, die nicht nur auf die freiwillige Beteiligung der Anleger setzen. Einige geschlossene Fonds forderten forderten ihre Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen auf - anderenfalls würden gerichtliche Schritte erfolgen. Ein aktuelles Beispiel für ein solches Vorgehen bietet der geschlossene Immobilienfonds HCI Holland VIII. Da Bankenforderungen wegen Immobilienkrediten nicht wie vereinbart beglichen werden konnte, reichte der Fonds diese Forderungen an die Anleger weiter.

 

Doch nicht in jedem Fall kommen betroffene Anleger diesen Aufforderungen nach. Daher hatte der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr über die Rückforderungen eines geschlossenen Schiffsfonds zu entscheiden (Urteile vom 12.03.2013 - II ZR 73/11 und II ZR 74/11). Ein Schiffsfonds hatte von den Anlegern "darlehenshalber" gewährte Ausschüttungen zurückgefordert. Die hieran anknüpfenden Rechtsstreite entschieden Gerichte zunächst zugunsten der Fondsgesellschaft - der Bundesgerichtshof urteilte zugunsten der Anleger. Denn es sei keine hinreichende vertragliche Grundlage für die konkreten Forderungen vorhanden. Diese Entscheidungen zeigen, dass nicht jede Rückforderung von Ausschüttungen vor Gericht bestandskräftig ist.

 

Was bedeutet dies nun für Anleger geschlossener Fonds, wenn sie sich mit der Rückforderung von Ausschüttungen auseinandersetzen müssen? Wie sich anhand der grob umrissenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs erkennen lässt, sind die jeweiligen Vertragswerke und die konkrete rechtliche Grundlage der Forderungen von entscheidender Bedeutung. Daher können diese Entscheidung nicht automatisch auf jede Rückforderung eines geschlossenen Fonds übertragen werden. Dennoch signalisieren diese Entscheidungen deutlich, dass nicht jede Rückforderung von Ausschüttungen gerechtfertigt ist und dass es sich für betroffene Anleger lohnen kann, entsprechende Forderungen von Anwälten rechtlich überprüfen zu lassen.

 

Weitere Informationen: Infoseite Rückforderung von Ausschüttungen

 

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