Geschädigt durch LKW-Kartell?

Geschädigt durch LKW-Kartell?
07.02.2017212 Mal gelesen
Wettbewerbswidrige Preisabsprachen zwischen LKW-Herstellern begründen Schadensersatzansprüche geschädigter Kunden! Zwischen 15% und 20% des Kaufpreises je LKW sind möglich!

Die Europäische Kommission hatte im Juli 2016 offiziell festgestellt, dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF schwerwiegend gegen EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, indem sie über 14 Jahre hinweg anstelle untereinander in Konkurrenz zu stehen, die Preise und die Weitergabe der Kosten für die Einhaltung von Umweltnormen an die Kunden untereinander abgesprochen hatten. Von den Preisabsprachen betroffen waren insbesondere die Märkte für die Herstellung mittelschwerer Lastkraftwagen mit einer Nutzlast zwischen 6 und 16 Tonnen sowie schwerer Lastkraftwagen mit einer Nutzlast von über 16 Tonnen. In diesem Segment produzierten die von dem Bußgeld betroffenen Hersteller europaweit etwa neun von zehn LKWs.

Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass alle Personen und Unternehmen, die durch das beschriebene Verhalten geschädigt wurden, Schadensersatzansprüche klageweise durchsetzen können. "Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Verordnung 1/2003 des Rates gelten Kommissionsbeschlüsse in Gerichtsverfahren für einzelstaatlichen Gerichten als rechtskräftiger Nachweis dafür, dass das Verhalten stattgefunden hat und gegen geltendes Recht verstoßen hat", so der Hinweis in der offiziellen Pressemitteilung der Europäischen Kommission.

Wer ist betroffen? 

Chancen auf Schadensersatz haben all diejenigen, die zwischen den Jahren 1997 und 2011 von den betroffenen Herstellern mittelschwere oder schwere LKWs gekauft, gemietet oder geleast haben. Insbesondere Speditionen und Vermieter von entsprechenden Lastkraftwagen sind durch die gerügten Preisabsprachen der Hersteller besonders betroffen, aber auch Gemeinden und Kommunen sind geschädigt.

Welche Schadensersatzansprüche können geltend gemacht werden?

Der finanzielle Schaden, den der jeweilige Hersteller im Einzelfall zu ersetzen hat, kann durch die jeweils zuständigen Gerichte geschätzt werden. Anhaltspunkte hierfür liefern Gutachten, die als Grundlage für eine entsprechende Schätzung dienen. Ersten Schätzungen zufolge liegt die durch das Kartell verursachte Preisüberhöhung bei etwa 15% bis 20% des jeweiligen LKW-Kaufpreises. Dies bedeutet, dass die mögliche Schadensersatzsumme zwischen 15% und 20% des Kaufpreises beträgt.

Was ist zu tun?

Betroffene Geschädigte sollten sich aufgrund der drohenden Verjährung zeitnah bei uns melden und Kaufverträge, Rechnungen etc. für eine erste Prüfung einreichen. Die weitere Vorgehensweise wird daraufhin kurzfristig abgestimmt. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Regensburg
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
Tel. 0941 / 630 99 60
Fax 0941 / 630 99 620
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