Gerichttauglichkeit: Höflichkeit und gemäßigte Umgangsformen vom Oberlandesgericht erwünscht

Gerichttauglichkeit: Höflichkeit und gemäßigte Umgangsformen vom Oberlandesgericht erwünscht
23.10.2014489 Mal gelesen
Beleidigungen vor Gericht dürfen nicht sein. Das Oberlandesgericht hat in einer Entscheidung geurteilt, dass ein Sachverständiger, der dem Anwalt einer Partei einen Vogel zeigt, entlassen werden muss. Sachverständige werden vom Gericht ausgesucht und geleitet.

Gerichtsprozesse leben von der Wahrheit und Klarheit des Sachverhalts, über den geurteilt werden muss. Das Gericht muss sich ein Urteil bilden und Beweismittel bewerten.

 

Sachverständige sind für Gerichte sehr wichtig

Die Zeugen gelten als schwache Beweismittel. Die Weisheit des alten Papenburger Religionslehrers und Autors ist legendär: "Nirgendwo wird so viel gelogen wie vor Gericht." Da geht es vor Gericht also hoch her.

Als ruhiger und sachlicher gelten die Gerichtssachverständigen. Hier heißt es in der Verfahrensordnung;  § 404 Zivilprozessordnung: Sachverständige werden vom Gericht ausgesucht und geleitet. Deren Aufgabe ist extrem wichtig: Da sich nicht alle Prozessbeteiligten in allen wissenschaftlichen Fragen z.B. medizinischen Fragen auskennen, werden häufig sog. "Sachverständige" bestellt und befragt. Das sind Personen, die eine besondere Sachkompetenz in Zivil- oder Strafprozesse bringen. Da geht es z. B. im Strafprozess um die Schuldfähigkeit eines Täters, die von einem Arzt beurteilt werden muss, oder in Baurechtsprozessen um die Frage der Stabilität einer Konstruktion, die von einem Ingenieur beurteilt werden muss. Für Sachverständige gelten Regeln besondere Regeln.

 

Ein Sachverständiger kann entlassen werden

Beleidigungen vor Gericht - das geht nicht. So hat das OLG Stuttgart jetzt in einer Entscheidung vom 30.07.2014 zu dem Az. 8 W 388/13 geurteilt, dass ein Sachverständiger, der dem Anwalt einer Partei einen Vogel zeigt, entlassen werden muss.

 

Worum geht es wirklich? Geld und Macht

Sachverständige haben sehr viel Macht. Häufig gibt es den Scherz, wenn ein Meteorologe den Juristen erklären würde, dass der Himmel grün ist, dann würden es alle glauben. Die Auswahl der Sachverständigen und der Sachverständigengutachten als Einschätzung eines Prozesses entscheiden sozusagen, ob ein Prozess gewonnen oder verloren wird.

Deshalb wird hart gekämpft. In dem aktuellen Fall führte ein Sachverständiger durch ein ungeschicktes unhöfliches Verhalten selbst dazu, dass er aus dem Prozess ausscheiden musste. Ein Sachverständiger kann also wegen Befangenheit abgelehnt werden, wenn er keine Gewähr dafür bietet, objektiv sein Gutachten zu erstellen und zu bewerten.

Zudem kann er seinen Anspruch auf Vergütung (hier geht es regelmäßig um Tausende Euro) gegen die Staatskasse verlieren, wenn er die Ablehnungsgründe durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Wer einem Prozessbevollmächtigten den Vogel zeigt, der verliert seine Vergütung, so Oberlandesgericht Stuttgart. Es sei so, dass darin eine Kränkung des Rechtsanwaltes zu sehen sei, die Anlass dazu gäbe, an der Unparteilichkeit und Unbefangenheit des Sachverständigen zu zweifeln.

Diese Entscheidung führte dazu, dass der Sachverständige weder am Prozess beteiligt werden konnte noch dass er Geld von der Staatskasse erhielt.

Offenbar gilt im Straßenverkehr, in der Kneipe und vor Gericht dasselbe: Man muss sich im Zaume halten - und mag die Diskussion noch so hoch und hergehen, Gesten, die den anderen beleidigen oder herabwürdigen, sind unzulässig und können teure Folgen haben.

 

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