Gericht gibt erste Hinweise zur Publizitätspflicht von Porsche und Volkswagen

Gericht gibt erste Hinweise zur Publizitätspflicht von Porsche und Volkswagen
21.09.2016207 Mal gelesen
TILP: Hinweisbeschluss des Landgericht Stuttgart in ihren Verfahren gegen die Volkswagen AG und Porsche SE; Landgericht Stuttgart erwägt, dass das Geheimhaltungsinteresse der Volkswagen AG hinter der kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflicht der Muttergesellschaft Porsche SE zurückzustehen hat

Das Landgericht (LG) Stuttgart hat in drei von der Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) geführten Verfahren, welche sich gegen die Porsche Automobil Holding SE und die Volkswagen AG als Gesamtschuldner richten (Az.: 22 O 200/16, 22 O 199/16, 22 O 198/16) Hinweisbeschlüsse erlassen. TILP und ihre Schwesterkanzlei TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (vormals TISAB) hat bis vergangenen Montag insgesamt 117 Klagen bei dem LG Stuttgart eingereicht. Die Klagen betreffen die Schadensersatzforderungen von 116 privaten Anlegern und mittelständischen Unternehmen, welche durch Investitionen in Aktien der Porsche SE und der Volkswagen AG im Zusammenhang mit der VW-Abgasaffäre Schäden erlitten haben. Darunter befindet sich eine Klage für 147 institutionelle Investoren aus aller Welt gegen die Porsche SE wegen Verlusten in deren Aktien. Die insgesamt von den TILP Kanzleien in Stuttgart geltend gemachten Forderungen belaufen sich auf über 547 Millionen Euro.

In seinem Hinweisbeschluss erwägt das LG Stuttgart, dass sich die Porsche SE - entgegen ihrer öffentlichen Bekundungen - nicht auf eine Verschwiegenheitsverpflichtung und das Geheimhaltungsinteresse der jeweiligen Gesellschaften und verantwortlichen Personen berufen kann. TILP hatte in ihrer Klagebegründung ausgeführt, dass die Porsche SE als Muttergesellschaft eine eigene kapitalmarktrechtliche Publizitätspflicht treffe, sofern bei der Tochtergesellschaft Volkswagen AG finanzielle Risiken in Milliardenhöhe drohen. Die im Zusammenhang mit der Verwendung der Manipulationssoftware entstandenen Risiken sind nach der festen Rechtsüberzeugung von TILP auch der Porsche SE zuzurechnen. So war Martin Winterkorn von Ende 2009 bis zu seinem Rücktritt im Herbst 2015 in Doppelfunktion als Vorstandsvorsitzender beider Gesellschaften tätig. Gestützt wird diese Rechtsauffassung im Weiteren auf bilaterale Vereinbarungen beider Gesellschaften, welche seit dem 07.12.2009 die Pflicht der Tochtergesellschaft Volkswagen AG statuiert, bestandsgefährdende Risiken an die Muttergesellschaft zu melden. "Das Ergebnis der Porsche SE hängt seither maßgeblich von der wirtschaftlichen Situation und damit von den zuzurechnenden Ergebnissen der Volkswagen AG ab. Dadurch besteht das existentielle Erfordernis seitens der Porsche SE, bestandsgefährdende Risiken innerhalb der Volkswagen AG zu kennen, zu prüfen und zu überwachen", so Rechtsanwalt Andreas W. Tilp. "Da die Tochter VW einer Berichtspflicht gegenüber der Mutter PSE unterlag, kann sich keine der beiden Gesellschaften insoweit auf Verschwiegenheitsverpflichtungen berufen", so Tilp weiter.

Das LG Stuttgart hat in den von TILP geführten Verfahren eine mündliche Verhandlung am 29.11.2016 terminiert. "Wir erwarten in diesem Termin eine intensive Diskussion über die Publizitätspflichten beider Gesellschaften. Porsche versteckt sich aktuell hinter einer vermeintlichen Verschwiegenheitspflicht. Eine Haltung, welche sie nach dem jetzigen Hinweis des Gerichts nicht mehr aufrecht halten kann", resümiert Tilp.  

TILP und TILP Litigation vertreten nunmehr in den Verfahren um den Abgasskandal  vor den Landgerichten Braunschweig und Stuttgart insgesamt Schadensersatzforderungen in Höhe von über 5,8 Milliarden Euro. Die geringste Einzelklagforderung beläuft sich dabei auf 618,00 Euro, die höchste auf über 501 Millionen Euro.